Pressemitteilung | Deutscher Konditorenbund / Bundesinnungsverband für das Konditorenhandwerk

Konditorenhandwerk haut auf die Sahne!

(Mönchengladbach ) - Die Entscheidung der Bundesregierung, das Konditorenhandwerk als „nicht zulassungspflichtiges Handwerksgewerbe“ in die Anlage B der Handwerksordnung einzustufen, löst heftige Proteste bei den Konditoreien in Deutschland aus. Diese beschäftigen etwa 40.000 Mitarbeiter und bilden ca. 8.000 Lehrlinge aus. Von den etwa 3.500 vom Deutschen Konditorenbund vertretenen selbständigen Konditormeistern kommt entschlossener Widerstand! DKB-Präsident Otto Kemmer: „Der Meisterbrief ist unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb einer Konditorei! Gesundheitlich einwandfreie Lebensmittelherstellung, Qualitätskontrolle der empfindlichen Erzeugnisse, unser Ausbildungsauftrag und die unternehmerische Kreativität erfordern künftig unbedingt den Meister als Bedingung der Selbständigkeit; in allen Lebensmittelhandwerken.“

Mit Unterstützung des Deutschen Konditorenbundes wollen die Konditoren in aller Öffentlichkeit ihrem Ärger Luft machen. Den Auftakt bildet ein Konditorenbiwak vor dem Reichstag am 3. Juni 2003. Das süße Handwerk fordert: Der Meister gehört auch in Zukunft in jede Konditorei! Das Konditorenhandwerk rechnet mit Rückenwind von den Verbrauchern und auch von der Lebensmittelüberwachung: Unabdingbar für korrekte Qualitätssicherung, Hygienekontrolle und Produktkennzeichnung ist der Konditormeister.

Der ernährungsbewusste Kunde verlangt vom Lebensmittelhandwerk, besonders von der Konditorei, absolute Verlässlichkeit hinsichtlich Hygiene, gesundheitlich einwandfreie Herstellung und kompetente Verbraucherinformation. Diese Erwartung erfüllen die Konditoreien bisher zuverlässig, weil der Konditormeister für die ständige betriebliche Eigenkontrolle gerade steht. Schon von daher liegt die Erhaltung der Meisterpflicht für Konditoreien im allgemeinen öffentlichen Interesse. Das Konditorenhandwerk ruft die Bundesregierung auf, die zu Recht den Verbraucherschutz ganz in den Vordergrund stellt, die Lebensmittelhandwerke einschließlich des Konditorenhandwerks als zulassungspflichtige Handwerke in der Anlage A der Handwerksordnung zu verankern

Der Deutsche Konditorenbund bekennt sich ausdrücklich zur Fortentwicklung der Handwerksordnung, nämlich zu einer Flexibilisierung im Sinne der aktuellen Vorschläge des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Die Konditoren wehren sich jedoch gegen die Pläne, ohne Fortbildung und Meisterprüfung, ja ohne jegliche Prüfung die verantwortliche Führung einer Konditorei zu erlauben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Konditorenbund Speicker Str. 13, 41061 Mönchengladbach Telefon: 02161/833137, Telefax: 02161/831618

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: