Pressemitteilung | Deutscher Konditorenbund / Bundesinnungsverband für das Konditorenhandwerk

Konditorenhandwerk gegen noch mehr Deklaration

(Mönchengladbach) - Der Deutsche Konditorenbund (DKB) kämpft gegen den Erlaß einer neuen Vorschrift zur Deklaration allergener Zutaten in unverpackten Lebensmitteln. Anlässlich eines Meinungsaustauschs mit Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments am 25. Februar 2010 in Brüssel kritisierte DKB-Präsident Gerhard Schenk im Namen der etwa 3.000 Konditoreien in Deutschland den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission.

Als völlig überzogen lehnte der Präsident des Deutschen Konditorenbundes den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ab, demgemäss für lose Lebensmittel jeweils eine "Angabe der allergenen Zutaten zur Verfügung gehalten" werden muss. Für die Verkaufstheke in der Konditorei und im Café setzt dies eine umständliche, zeitraubende und täglich zu aktualisierende Aufzählung voraus, welche der vierzehn Hauptallergene jeweils in dem betreffenden Tortenstück, Teegebäck, Dessert, Lebkuchen, Pralinen- und Confiserieerzeugnis verarbeitet wurden. Das ist besonders zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Sylvester bei einer Vielzahl von Saisonerzeugnissen, die keine Standardware sind, sondern Spezialitäten in kleinsten Stückzahlen, oft mit kreativen Abweichungen bei handwerklicher Herstellung mit der für Allergiker erforderlichen Vollständigkeit und Zuverlässigkeit nicht zu gewährleisten!

Unterstützung für Ihren Standpunkt suchte eine Delegation des Deutschen Konditorenbundes am 25. Februar 2010 bei Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments. DKB-Präsident Schenk unterstrich in der Diskussion mit den EU-Parlamentariern, eine derart bürokratische Verpflichtung zur Angabe allergener Zutaten in unverpackten Lebensmitteln werde das Ende der kreativen, abwechselungsreichen handwerklichen Herstellung frischer Konditorwaren bedeuten! Als negative Folgen nannte er den enormen Zeitaufwand zur Einhaltung der Vorschriften, vermehrten Personaleinsatz, zusätzlichen Papierkrieg, einen deutlich wachsenden Anteil gleichbleibender Standardware, sowie Scheu vor Produktneuheiten, aus Sorge, wegen unvollständiger Allergen-Angaben in die Haftung zu kommen.

Präsident Schenk begrüßte daher den Vorschlag von EU-Parlamentariern der EVP-Fraktion, lose angebotene Lebensmittel von der Pflicht zur Angabe allergener Zutaten zu befreien, wenn Verbraucher im Ladengeschäft Informationen zu allergenen Stoffen im Verkaufsgespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten können. Kunden sollen im Verkaufsraum deutlich sichtbar auf diese Informationsquelle hingewiesen werden
und ebenso auf die Möglichkeit von Kreuzkontaminationen mit allergenen Zutaten.

Die Beratungen gehen jetzt im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit in eine entscheidende Phase, weil dort Mitte März über den Vorschlag für eine Lebensmittelinformations-Verordnung abgestimmt wird. Etwa acht bis zehn Wochen später wird mit einer Beschlussfassung im Plenum des EU-Parlaments gerechnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Konditorenbund Michael Peschke, Geschäftsführer Speicker Str. 13, 41061 Mönchengladbach Telefon: (02161) 833137, Telefax: (02161) 831618

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