Verbände verfügen in Abhängigkeit von ihrer Größe, Mitgliederzahl und Zweckbestimmung über mehr oder weniger große Liquiditäts- und Vermögensbestände. Die Verwaltung dieses institutionellen Vermögens ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die unabhängig von der Höhe einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen muss. Denn im Gegensatz zu Privatanlegern verwalten die zuständigen Mitarbeiter in den Verbänden das Vermögen von Dritten. Anlageentscheidungen müssen daher im Einklang mit den Zielen und Richtlinien des jeweiligen Verbandes getroffen werden.
Teilweise sind die Anlagerichtlinien bereits in den Satzungen der Verbände enthalten, allerdings wird der Umgang mit diesem Thema unterschiedlich gelebt. Die Bandbreite erstreckt sich von sehr ausführlichen, detaillierten und schriftlich fixierten Richtlinien bis hin zur Nichterwähnung in den jeweiligen Satzungen. Selbstverständlich gibt es in jedem Verband eine bestimmte, oft schon über viele Jahre gelebte Vorgehensweise in Bezug auf die Anlage von liquiden Mitteln. Dabei werden bestimmte Anlageformen, Ratinganforderungen und Renditeziele präferiert und in die Praxis umgesetzt, ohne dass sie in der Satzung näher beschrieben werden. Dieses in der Vergangenheit zumeist funktionierende Prinzip weist allerdings Schwachstellen auf und sollte einerseits aufgrund der Kapitalmarktentwicklungen der letzten Jahre (Niedrigzinsphase, Negativzinsen, Finanzmarktkrise etc.) und andererseits aufgrund interner Prozesssicherheit überdacht werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Argumenten, die für die Erstel