Digitalisierung ist das Buzzwort der Stunde. Kein Leitartikel und kaum eine Diskussionsrunde kommt ohne das Thema Digitalisierung aus. Auch in der Inkassobranche wird viel diskutiert, und manch hippes Start-up oder Fintech-Unternehmen strömt mit neuen Ideen in den Markt. Doch beim genauen Hinschauen entpuppt sich vieles als gar nicht mehr so revolutionär. Und einige längst totgesagte Gewohnheiten und Kommunikationswege erfreuen sich weiterhin großer Relevanz.
Inkassodienstleister werden im oftmals sensiblen Mitgliederinkasso als „Ultima Ratio“ hinzugezogen, wenn alle eigenen Aktivitäten des Verbands oder des Vereins, das säumige Mitglied doch noch zur Zahlung zu bewegen, gescheitert sind. Dabei lassen sich die Dienstleister im Markt in zwei Gruppen unterteilen: spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und gewerbliche Inkassobüros. Der größte Unterschied zwischen den beiden Anbietergruppen liegt in den unterschiedlichen Befugnissen. Rechtsanwälte können im Gegensatz zu den gewerblichen Anbietern nicht nur das außergerichtliche Inkasso betreiben, sondern nach erfolgloser Beitreibung auch den Gerichtsweg beschreiten. Aber machen wir uns nichts vor: Kein Schuldner jubelt, wenn er Post von einem Inkassodienstleister erhält. Daher muss das Mitgliederinkasso vom Ende der Mitgliederbeziehung her gedacht werden: Es zeigt sich, dass Vereine und Verbände mit einem positiven Image und einer hohen Mitgliedernähe ein deutlich geringeres Beitragsausfallrisiko a