Verbändereport AUSGABE 6 / 2022

Umsatzsteuerliche Fallstricke in Verbänden

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Vereine und Verbände werden immer wieder mit unangenehmen Steuerfragen und Nachzahlungen im Anschluss an Betriebsprüfungen konfrontiert. Der Umsatzsteuer-sonderprüfung kommt hierbei im Verbandswesen eine besondere Bedeutung zu. Die Umsatzsteuer ist ein stetiger Brennpunkt in der Verbandsbesteuerung, die Fallstricke sind vielfältig. Nachfolgend ein Überblick über verschiedene Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung. 

I. Unternehmerische und nicht unternehmerische Tätigkeiten Während ertragsteuerlich die meisten Verbände – sei es als Berufsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) oder gemeinnütziger Verband (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) – von Vergünstigungen profitieren, sucht man in der Umsatzsteuer vergleichbare Steuerbefreiungen vergebens. Die Umsatzbesteuerung der Verbände richtet sich vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen. Sie sind mit jeder nachhaltigen Einnahmeerzielung Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG. Die Lieferungen und Leistungen sind nach Maßgabe der §§ 1, 3 ff. UStG umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuerpflicht ist also im Grundsatz insbesondere unabhängig von der Existenz eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 AO). Auch die Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung oder in einem gemeinnützigen Zweckbetrieb (§§ 65-68 AO) können der Umsatzsteuer unterliegen. Für die Prüfung der Umsatzsteuerpflicht ist

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Autor/in

Jörg Alvermann

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm, Köln - Berlin - München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen und steuerlichen Beratung von Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Er ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zur Besteuerung der Vereine und Verbände.

https://www.steueranwalt.de
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