Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Vinken: Steuerregeln für Unternehmen verschärfen die Krise

(Berlin) - In die Konjunkturpakete der Bundesregierung hätten auch Korrekturen am Unternehmenssteuerrecht gehört. "Einige Vorschriften der Unternehmenssteuerreform fingieren Gewinne, die tatsächlich nicht erwirtschaftet, aber dennoch besteuert werden. Dieser Mechanismus wirkt massiv krisenverschärfend, denn infolge des Konjunktureinbruchs sind immer mehr mittelständische Unternehmen davon betroffen", so Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), gestern (17. März 2009) auf der BStBK-Jahrespressekonferenz in Berlin.

Die BStBK fordert daher, Nachbesserungen an der Unternehmenssteuerreform nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

- Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, in erster Linie von Miet- und Pachtzinsen auf Immobilien, müssen kurzfristig für begrenzte Zeit ausgesetzt und mittelfristig deutlich abgesenkt werden. Es mehren sich die Fälle, bei denen nach der aktuellen Gesetzeslage die Gewerbesteuerbelastung allein schon den Unternehmensgewinn übersteigt.

- Nicht nur große, sondern auch immer mehr mittlere Betriebe sind von der Zinsschranke betroffen. Hier muss die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu verschaffen.

- In den Paragrafen 8c KStG muss eine Sanierungsklausel eingefügt werden. Denn nach der gegenwärtigen Regel gehen vorhandene Verlustvorträge anteilig unter, wenn mehr als 25 Prozent der Anteile verkauft werden. Dies schreckt potenzielle Investoren ab, in sanierungsfähige Unternehmen einzusteigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Regine Kreitz, Leiterin, Presse und Kommunikation Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

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