Pressemitteilung | k.A.

Verband bestätigt Gültigkeit der Lizenzverträge

(München) - Wiederholt wurde in den Medien die Gültigkeit der geläufigen Endbenutzerlizenzbestimmungen (EULAS = end user licence agreements) angegriffen. Der Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V. (VSI) stellt sich hinter die Wirksamkeit von Lizenzbestimmungen, die Standard-Softwareprodukten beigefügt werden. Grundlage dieser Position ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Rechtmäßigkeit dieser Verträge, das auf europäischer Ebene nochmals bestätigt wurde.

Praktisch jeder Endanwender hat schon einmal die den Produkten beigelegten Lizenzbestimmungen in der Hand gehabt. Bereits durch Aufreißen der Schutzhülle, spätestens aber durch die tatsächliche Nutzung des Produkts werden die Endnutzervertragsbestimmungen wirksam.

Vor kurzer Zeit aber wurde in den Medien die Meinung geäußert, die Endbenutzerbestimmungen seien rechtlich nicht verbindlich. Dieser Auffassung trat der VSI entschieden entgegen.

Schutzhüllenverträge sind nach Ansicht des Verbandes schon allein aufgrund ihrer Geläufigkeit verkehrsüblich. Ein Kunde weiß im allgemeinen, dass er einen Vertrag mit dem Hersteller schließt. Dieser Haltung entspricht auch eine grundlegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das bereits 1989 die Wirksamkeit solcher Vertragsangebote an einen unbestimmten Personenkreis bestätigt. Auch die Leitlinien über vertikale Beschränkungen der EU sprechen ausdrücklich von der Gültigkeit der Verträge.

Der Verbraucher profitiert schließlich auch von der Wirksamkeit der Endbenutzerlizenzbestimmungen. Die Lizenzbestimmungen geben nicht nur den Nutzungsrahmen für die Software vor. Der Kunde erwirbt zusammen mit dem Softwareprodukt auch Rechte, die sich jedoch von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. So werden zum Teil umfangreichere Nutzungsrechte und zum Teil auch Garantieansprüche eingeräumt, also Rechte, die über die gesetzlichen Regelungen zum Vorteil des Nutzers hinausgehen.

Quelle und Kontaktadresse:
VSI -Verband d. Softwareindustrie Deutschlands e.V., Miriam J. Hohenfeldt, Stievestrasse 7, 80638 München, Tel: (089) 291 602 93, Fax: (089) 291 602 96 18

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