Update: Aktuelles zur Rechnungslegung
(Berlin) - Auf der Bundeskammerversammlung, dem höchsten Organ des Berufsstandes, wurde am 18. September in Köln die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz verabschiedet. Die Verlautbarung hat besondere Bedeutung für den Berufsstand, da sie dem Steuerberater eine praktikable Lösung für die Entscheidung, ob eine Steuerrückstellung zu bilden ist, an die Hand gibt. Außerdem sieht sie eine "Öffnungsklausel" für diejenigen Fälle vor, in denen die Inanspruchnahme (Entstehung der Steuer) nicht hinreichend wahrscheinlich ist.
Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages, die berufliche Fortbildung in den steuerberatenden Berufen zu fördern, bietet die Bundessteuerberaterkammer nun in dem Aufbauseminar "Update: Aktuelles zur Rechnungslegung" neben weiteren Themenfeldern Hilfestellungen zur Umsetzung der Verlautbarung an.
Dieses Fortbildungsangebot ist darüber hinaus ein weiterer Schritt der BStBK, die sieben Zukunftsthesen des Berufsstandes umzusetzen. Einer der sieben Kernbereiche widmet sich explizit der "Fortbildung, Qualität, Kanzleiführung - Faktoren des Erfolgs".
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