Steuervereinfachung: Regierungskoalition übernimmt 18 Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer
(Berlin) - Die Koalitionsfraktionen haben eine Liste mit insgesamt 90 Steuervereinfachungsvorschlägen zusammengestellt und wesentliche Vorschläge zum Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) übernommen. Das Bundesfinanzministerium ist aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
"Wir wünschen im Interesse der Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Millionen Arbeitgeber und nahezu 40 Millionen Arbeitnehmer. Wir haben unser Anliegen, Bürokratiekosten durch eine Angleichung der Normen im Lohn- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zu senken, ausführlich erläutert und mit dem Nationalen Normenkontrollrat und den zuständigen Fachministerien diskutiert", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Insgesamt befinden sich 18 Vorschläge der BStBK auf der Vereinfachungsliste. Hervorzuheben ist beispielsweise die Forderung, dass Neuregelungen bzw. Änderungen im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsbeitragsrecht zum selben Zeitpunkt in Kraft treten sollten. So gibt es seit dem 1. Juli 2007 zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens eine neue Vorschrift im Einkommensteuergesetz (§ 37b EStG), nach der Betriebe Sachzuwendungen an Arbeitnehmer pauschal versteuern können. Beitragsrechtlich wurde die Thematik erst in 2009 aufgegriffen, allerdings fehlt ein völliger Gleichklang zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht noch heute. Hier sollte aus Vereinfachungsgründen dringend nachjustiert werden. Auch die Aufgabe der vorgezogenen Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags würde entscheidend zum Bürokratieabbau und zur Erleichterung der Lohnabrechnung in den Unternehmen beitragen.
Die Vorschläge der BStBK sind abrufbar unter www.bstbk.de.
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Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
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