Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Steueramnestie nur bei klaren Regelungen zur Abgeltungssteuer

(Berlin) - Politik und Gesetzgebung müssen im Zuge der geplanten Steueramnestie klar machen, wie zurückgeholtes Kapital zukünftig im Inland besteuert wird. Statt mit Diskussionen über die Erhöhung der Erbschaftsteuer und die Wiederbelebung der Vermögensteuer zusätzliche Rechtsunsicherheit zu stiften, drängt die Bundessteuerberaterkammer auf klare Regelungen zur Abgeltungssteuer und deren zeitgleiche Einführung mit der Amnestie.

Wird die Amnestie trotzdem zunächst ohne Abgeltungssteuer eingeführt, müssen zumindest die Nacherklärungsfristen verlängert werden, bis eine reformierte Zinsbesteuerung gesetzlich verankert ist. Die Zinsbesteuerung sollte zudem international konkurrenzfähig sein und nicht isoliert eingeführt, sondern mit der Unternehmensbesteuerung und der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen abgestimmt werden.

Die Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zur Steueramnestie ist abrufbar unter www.bstbk.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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