Produktaktivierung als Garantie für Legalität
(München) - Der Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V. (VSI) begrüßt eine neue Art des Schutzes der Anwender vor unwissentlichem Einsatz von illegalen Softwareprogrammen. Neben bestehenden Mechanismen wie beispielsweise eines Hardware-Kopierschutzes ("Dongle"), der von Mitgliedsunternehmen wie Autodesk verwandt wird, setzt das Mitglied Microsoft nun auf die sogenannte Produktaktivierung. Bei dieser Methode kann sich der Anwender Software anonym freischalten lassen.
Gut organisierte Fälscherbanden mit zum Teil mafiösen Strukturen verstehen es mittlerweile sehr gut, die von den Softwareherstellern angebotenen Authenzitätsmerkmale zu fälschen, so dass eine Software nicht mehr unbedingt nur aus dubiosen Quellen bezogen werden muss, um sich als Raubkopie herauszustellen. Auch andere Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass nur der die Software benutzen kann, der diese rechtmäßig erworben hat, haben in der Vergangenheit nicht immer den gewünschten Erfolg aufweisen können.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der VSI eine neue Möglichkeit aus dem Hause seines Mitgliedsunternehmens Microsoft, die den Anwendern ein wesentliches Mehr an Sicherheit geben soll. Bei der sogenannten Produktaktivierung wird Software mit einem Produktschlüssel gekennzeichnet, den der Käufer des Produkts anonym via Internet oder per Telefon dem Hersteller mitteilt.
Bei den so gesicherten Produkten gibt es zunächst einen "Kulanzzeitraum": So muss das Betriebssystem Windows XP innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Start aktiviert werden, Office XP spätestens nach dem 50. Start. Andernfalls kann die Software nur eingeschränkt genutzt werden. Erst nach Eingabe eines Bestätigungscodes stehen wieder alle Funktionen uneingeschränkt zur Verfügung. Doch um ihn zu erhalten, braucht man den sogenannten "Product-Key", der für jedes Softwarepaket unterschiedlich ist. So soll vermieden werden, dass der Anwender unbewusst durch den Erwerb beziehungsweise den Einsatz von Fälschungen oder raubkopierter Software geschädigt wird.
"Bei der Produktfreischaltung bleibt nach unseren Erkenntnissen die Benutzerfreundlichkeit uneingeschränkt bestehen.", kommentiert Rudolf Gallist, Vorstandsvorsitzender des VSI, die Vorgehensweise. "Während des Aktivierungsprozesses muss der Anwender lediglich das Land, in dem die Software eingesetzt wird, angeben. Mit der Aktivierung wird kein Cookie gesetzt und der übermittelte Installationscode einhält keine persönlich identifizierbaren Informationen. Sichergestellt wird lediglich, dass dieselbe Lizenz - also derselbe "Product-Key" nicht gleichzeitig auf mehreren PCs genutzt wird. Die Kunden haben damit die Garantie, ein legales Produkt zu nutzen.", so Gallist weiter.
Die Resonanz der Anwender auf diese 1999 bereits unter anderem in den USA und Kanada eingeführte Methode war durchwegs positiv. In Deutschland wird das Verfahren für Microsoft Office XP, Visio 2002 und Windows XP angewendet. Anregungen von Kundenseite bezüglich der Organisation des Ablaufs fanden dabei laut Microsoft Berücksichtigung. "Wir glauben, dass diese Methode auch für andere Hersteller interessant sein könnte. Schließlich betrifft das Problem der Softwarepiraterie jeden, der in irgendeiner Form standardisierte Lösungen verkauft," erklärt Gallist abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V. (VSI)
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