Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Privatnutzung von Bonus-Meilen hat für Arbeitnehmer keine steuerlichen Konsequenzen

(Berlin) - Freiflüge und sonstige Sachprämien, die eine Fluggesellschaft aus dem personenbezogenen Bonusprogramm gewährt und die vom Berechtigten nach beruflicher Ansammlung zu privaten Zwecken genutzt werden, sind bis zu einem Wert von 1.224 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Freiflüge sind mit dem Wert anzusetzen, der sich für einen entsprechenden Mitarbeiterflug (ohne Abschläge) ergeben würde. Der darüber hinausgehende Betrag wird von deutschen Fluggesellschaften grundsätzlich einer pauschalen Einkommensteuer in Höhe von 2 Prozent unterworfen. Dies bedeutet, dass die Freiflüge für den Prämienberechtigten auch über den Freibetrag hinaus steuerfrei sind.

Steuerliche Konsequenzen können sich aber ergeben, wenn ein Arbeitnehmer z. B. Freiflüge von ausländischen Luftfahrtunternehmen erhält, die einen Antrag auf Pauschalbesteuerung nicht gestellt haben. In Anspruch genommene Freiflüge sind dann zwar bis zu einem Wert von 1.224 Euro steuerfrei. Den übersteigenden Betrag muss der Arbeitnehmer bei privater Nutzung allerdings versteuern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

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