Neufassung der Berufsordnung / Steuerberater entscheiden sich für umfassenden Bürokratieabbau
(Berlin) - In der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer wurde die stark verschlankte Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) verabschiedet. 32 Vorschriften fallen weg. Damit ist die BOStB von bisher 62 Vorschriften auf 30 reduziert worden. Gestrichen wurden überflüssige zivil-, handels- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen ebenso wie Regelungen, die lediglich den Wortlaut des Steuerberatungsgesetzes wiederholen.
"Steuervereinfachung und Bürokratieabbau sind für uns nicht nur vieldiskutierte Themenkomplexe. Mit einer um die Hälfte der Vorschriften gekürzten Neufassung der Berufsordnung legt die BStBK den Grundstein für ein einfacheres und zukunftsorientiertes Arbeiten", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Die Neufassung der Berufsordnung berücksichtigt darüber hinaus die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes aus dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz. Neu hinzugekommen ist z. B. eine Regelung, die eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit konkretisiert.
Außerdem wurde die Berufsordnung - insbesondere im Bereich der Werbung - an die neuere Rechtsprechung angepasst. Umgesetzt wurde u. a. die in diesem Jahr ergangene Rechtsprechung zur Verwendung von Fachberaterqualifikationen bei privaten Organisationen und Vereinen.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen im weiteren Verlauf vom Bundesfinanzministerium genehmigt werden. Hat das BMF keine Beanstandungen, tritt die neu gefasste Berufsordnung voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft.
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