Neues Steuerformular zur Gewinnermittlung bringt Bürokratie / Steuerberater für Steuervereinfachung
(Berlin) - Mit einem neuen Steuerformular wird Kleinunternehmern und Freiberuflern ab 2004 die Abgabe einer formlosen Gewinnermittlung an das Finanzamt verwehrt. Für die Bundessteuerberaterkammer ist dieses Formular (Einnahmen-Überschussrechnung EÜR) ein weiterer unnötiger Beitrag zur Bürokratie. Der Erläuterungstext ist doppelt so lang wie das eigentliche Formular und viele der im Formular abgefragten Werte ergeben sich nicht automatisch aus der Buchführung, sondern müssen extra ermittelt werden. Wenn schon der Steuerberater einige Zeilen des Formulars erst auf den zweiten Blick verstehen kann, weiß der nicht beratene Unternehmer erst recht nicht weiter. Sind die Finanzbeamten wegen fehlender oder offensichtlich falscher Angaben zu Rückfragen beim Steuerpflichtigen gezwungen, bleibt selbst für die Verwaltung der angestrebte Vereinfachungsaspekt auf der Strecke.
Statt den viel gepriesenen Bürokratieabbau mit derartigen Formalitäten immer wieder an die Wand zu fahren, setzt die Bundessteuerberaterkammer auf eine durchgreifende Steuervereinfachung, die es verdient, als Reform bezeichnet zu werden. Dies ist für die Steuerberater mehr als nur ein Lippenbekenntnis. Eine radikale Steuervereinfachung würde ihnen nicht die wirtschaftliche Basis entziehen, sondern begründete Vorteile bringen: Die Zeit, die Steuerberater heute im Vorschriftendickicht verbringen müssen, könnten sie im Interesse ihrer Mandanten dann besser für die zukunftsbezogene und vorausschauende Beratung einsetzen. Dabei sehen Steuerberater die Unternehmen schon lange nicht mehr nur durch die steuerliche Brille. Auch im Zuge neuer Entwicklungen wie z. B. Basel II sind sie immer öfter Berater bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. Hier profitieren die Mandanten von den oftmals langjährigen Kontakten zu ihren Steuerberatern, die über die finanziellen und persönlichen Verhältnisse im Mandantenbetrieb im Detail informiert sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
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