Neues Formular Einnahmen-Überschussrechnung aus dem Verkehr ziehen
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer verlangt die Rücknahme des Formulars Einnahmen-Überschussrechnung. Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind die geforderten Angaben unverständlich oder gar nicht relevant. Das Bundesfinanzministerium muss das Formular Einnahmen-Überschussrechnung aus dem Verkehr ziehen, so Kammerpräsident Dr. Klaus Heilgeist am Rande der 69. Bundeskammerversammlung der deutschen Steuer-berater am 21. Juni in Frankfurt/Main.
Um alle geforderten Angaben ohne zusätzlichen Ermittlungsaufwand aus den geführten Unterlagen entnehmen zu können, sind laut Bundessteuerberaterkammer rund 40 neue Konten einzurichten. Kleinunternehmer und Angehörige der Freien Berufe müssten de facto zu einer Vollbuchführung übergehen, bei der dann gemäß § 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz aber auch ihr Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln wäre. Den Zweck des Formulars, neben zusätzlichen Daten für die Finanzverwaltung eine zuverlässige Hilfe für nicht beratene Steuerpflichtige bei der ordnungsmäßigen Gewinnermittlung zu sein, sieht die Bundessteuerberaterkammer dadurch praktisch ad absurdum geführt.
Einzig die verbesserten Kontrollmöglichkeiten für die Finanzverwaltung rechtfertigen kein neues bürokratisches Monster, konstatierte Heilgeist auch mit Blick auf die neu geschaffene Rechtsunsicherheit. Gleich an mehreren Stellen dürfte es zu Verwirrung kommen: Weder handels- noch steuerrechtlich sind Kleingewerbetreibende und Freiberufler zu vielen der im Formular verlangten Aufzeichnungen verpflichtet. Unsicherheit stiftet auch die Frage, ob ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt. Für Kleinunternehmer und Freiberufler entspricht das Wirtschaftsjahr stets dem Kalenderjahr. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann nur dann vorliegen, wenn der Betrieb im Handelsregister eingetragen ist. In diesem Fall besteht nach § 140 Abgabenordnung und § 238 Handelsgesetzbuch eine Buchführungspflicht, so dass eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gar nicht in Frage kommt.
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