Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

Kein Anlass für Ausstieg aus der Regulierung / Glasfaserverband spricht sich in Brüssel gegen Deregulierung auf regionaler Ebene aus und schlägt Konkretisierung der Märkteempfehlung vor

(Köln) - Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) hat gestern in Brüssel gegenüber Vertretern der EU-Kommission und der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC, Board of European Regulators for Electronic Communications) seine Bedenken gegen einen regionalen Regulierungsansatz zum Ausdruck gebracht. Eine entsprechende Forderung, deren Umsetzung eine teilweise Entlassung der Deutschen Telekom aus der Regulierung zur Folge haben könnte, hatte die CSU unlängst nach ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth erhoben. Die Regulierung der Breitbandmärkte wird im Laufe dieses Jahres von der Bundesnetzagentur überprüft. Der Kommission schlug der BUGLAS zudem vor, den von ihr im Januar veröffentlichten Entwurf der Empfehlung relevanter Telekommunikationsmärkte zu konkretisieren.

"Es ist zu befürchten, dass die Telekom versucht, durch ein Hinwirken auf einen regionalen Zuschnitt der Vorleistungsmärkte beispielsweise in Ballungsgebieten aus der Regulierung entlassen zu werden", erklärte BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "Sollte der Incumbent tatsächlich regional aus der Regulierung entlassen werden, bräuchte er dort keine Vorleistungsprodukte mehr zur Verfügung zu stellen beziehungsweise könnte diese völlig überteuert anbieten. Damit käme in den Städten der wettbewerbliche Ausbau der Kabelverzweiger mit Glasfaser zum Erliegen beziehungsweise würde dramatisch verteuert."

Der sogenannte FttC-Ausbau (Fiber to the Curb, Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) ist dort, wo sich der Glasfaserausbau bis in die Gebäude beziehungsweise Haushalte (FttB/H, Fiber to the Buildung/Home) noch nicht rechnet, vielfach ein sinnvoller Zwischenschritt bei der Errichtung neuer, leistungsfähiger Telekommunikationsnetze. "Wenn wir den Breitbandausbau in Deutschland wirklich weiter voranbringen wollen, müssen neue Netzinfrastrukturen errichtet werden", sagte Heer. "Mit einer regionalen Teilentlassung der Telekom aus der Regulierung würde man aber genau den Infrastrukturwettbewerb aushebeln und dauerhaft abwürgen." Damit würde die Telekom nach Auffassung des BUGLAS in diesen Gebieten wieder marktmächtig mit der Folge, dass sie erneut der Regulierung unterfallen müsste. "Diese Entwicklung, der vermutlich viele kleinere dynamische Wettbewerber zum Opfer fallen würden, kann man sich getrost sparen."

Zudem sieht ein im Januar veröffentlichter Empfehlungsentwurf der EU-Kommission zu den relevanten Telekommunikationsmärkten vor, die physisch entbündelte Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger mit einem gleichwertigen virtuellen lokalen Zugangsprodukt (sogenannte VULA, virtual unbundled local access) auf der Ebene der Marktdefinition für austauschbar, also als einem einheitlichen Markt zugehörig, zu erachten. Dies birgt nach Auffassung des Glasfaserverbands die Gefahr, dass beide Produkte auch auf der Ebene der konkreten Regulierungsmaßnahmen als frei austauschbar erachtet werden könnten, und damit die Telekom nach Gutdünken auswählen könnte, welches Vorleistungsprodukt sie anbietet.

Nach Ansicht des BUGLAS müssen solche möglichen Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen werden. "Die derzeitige Formulierung macht unseres Erachtens nicht eindeutig genug klar, dass der Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung sofern irgend technisch möglich absoluten Vorrang vor dem Zugang zu virtuellen Vorleistungsprodukten behalten muss", so Heer. "Eine sogenanntes VULA -Produkt kann auf der Ebene der konkret von der Telekom zur Verfügung zu stellenden Vorleistungsprodukte allenfalls in wenigen klar geregelten Ausnahmefällen ein Substitut für den entbündelten physischen Zugang zur letzten Meile sein." Die Kommissionsvertreter sagten dem BUGLAS zu, eine entsprechende Konkretisierung prüfen zu wollen.

Der BUGLAS steht in regelmäßigem Kontakt mit der EU-Kommission, den beiden Generaldirektoraten CNECT und Comp sowie dem BEREC, um die Positionen der deutschen Glasfaserbranche zu verdeutlichen. Über den Brüsseler Verbindungsanwalt des Verbands, Dr. Alexander Benczek, werden die BUGLAS-Mitglieder fortlaufend über wichtige Neuerungen und Entwicklungen informiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss - BUGLAS e.V Lena Wilde, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

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