Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerforten
(Köln) - Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise: die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro), die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro), die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %).
Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe, Antonie Schweitzer, Pressereferent(in), Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln, Telefon: 02203 993090