Interbankenentgeltverordnung tritt in Kraft: Ab heute sind Kreditkartengebühren endlich gedeckelt
(Berlin) - Jahrzehntelang bestimmten die Banken untereinander die Kreditkartengebühren von VISA und MasterCard mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken. Dem schob die Europäische Union mit der Interbankenentgeltverordnung Anfang des Jahres einen ähnlichen Riegel vor wie bereits den Roaminggebühren der Telekommunikationsunternehmen. Diese Deckelung der Interbankenentgelte für in- und ausländische Kartenzahlungen tritt am heutigen Mittwoch in Kraft. "Wir sind sehr erleichtert über das Einschreiten des europäischen Gesetzgebers, da die Hotellerie zukünftig noch mehr als bereits heute auf kosteneffiziente bargeldlose Zahlungssysteme angewiesen sein wird", freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), über diesen zählbaren Erfolg langjähriger verbandlicher Interessenvertretung in Berlin und Brüssel.
Ab 9. Dezember 2015 greift in der EU eine gesetzliche Begrenzung der in den von Händlern und Hoteliers zu leistenden Kommissionenzahlungen enthaltenen Interbankenentgelte für Debitkarten auf 0,2 Prozent des Transaktionswertes und für Kreditkarten auf 0,3 Prozent des Transaktionswertes. Diese Obergrenzen gelten für die Mehrzahl der in- und ausländischen Transaktionen von MasterCard und VISA, allerdings nicht für so genannte Drei-Parteien-Systeme wie das von American Express oder Diners sowie Firmenkreditkarten, die unmittelbar das Arbeitgeberkonto belasten. "Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sofern noch nicht geschehen, bei ihrem Zahlungs-abwickler (Acquirer) zeitnah Auskunft über die Zusammensetzung der Kartengebühren einzuholen und die Konditionen gegebenenfalls nachzujustieren", so Dreesen.
Mit der Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge vom April 2015 hat die Europäische Union nach zahlreichen Rechtsstreitigkeiten bis hin zum EuGH den bargeldlosen Kartenzahlungsmarkt in Europa auch grundlegend neu geordnet: Hoteliers können nun frei entscheiden, welche Karten eines Brands sie zur Zahlung annehmen, sofern diese nicht durch die Verordnung reguliert sind. Ebenso dürfen Hoteliers ab sofort den Gast auch auf günstigere Bezahl-alternativen hinweisen.
"Mit der Deckelung der Interbankenentgelte finden unsere Ende der Neunziger Jahre bei der Europäischen Kommission und in der Folge auch beim Bundeskartellamt eingereichten Wettbewerbsbeschwerden ihren erfolgreichen inhaltlichen Abschluss. Unser verbandliches Bohren dicker Bretter hat zu größerem Wettbewerb und sinkenden Kosten für unsere Unternehmen geführt", zieht Dreesen ein positives Fazit.
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung (Wortstellung) warnt der Hotelverband Deutschland seine Mitglieder zugleich vor derzeit im Markt befindlichen unseriösen Lockangeboten zur Abrechnung von Kreditkarten. So werden mitunter unseriös niedrige Disagio-Sätze angeboten, die zu Paketen mit relativ teuren und langlaufenden Terminalverträgen verschnürt werden. Auch gilt es darauf zu achten, dass die angebotenen Disagio-Sätze nicht nur ausschließlich für Privatkunden aus Deutschland bzw. der EU gelten. Ebenso sollten in neu angebotenen Servicepauschalen alle relevanten Kostenbestandteile, wie z.B. eben die Interbankenentgelte, nicht nur kurz erwähnt, sondern ganz konkret dargelegt werden.
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