Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

Hotelverband Deutschland (IHA) und DEHOGA setzen Wegfall der Preisauszeichnungspflicht auf Hotelzimmern durch

(Berlin) - Die ebenso lästige wie überflüssige Pflicht, den Übernachtungspreis auf den Hotelzimmern angeben zu müssen, ist endlich Geschichte. In seiner Sitzung am 27. September hat der Bundesrat der entsprechenden Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) zugestimmt. Noch in diesem Jahr können damit in Deutschlands Hotels die „Schrankpreise“ ausgemistet werden.

„Über fünf Jahre hat es gedauert, bis die Politik überzeugt war, diese antiquierte und bürokratische Auflage abzuschaffen. Hotelverband Deutschland und DEHOGA sind trotz aller Widerstände immer ‚am Ball’ geblieben, damit die verstaubte Vorschrift der PAngV endlich durchgelüftet werden konnte“, freut sich Fritz Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands, über die Änderung der Verordnung.

Die Streichung des „Schrankpreis-Paragrafen“ entbindet den Hotelier allerdings auch weiterhin nicht von der Verpflichtung, „die Preise der im Wesentlichen angebotenen Zimmer und gegebenenfalls den Frühstückspreis“ beim Hotelein-gang oder an der Rezeption an gut sichtbarer Stelle auszulegen oder auszuhängen. Diese Bestimmung ist schon seit 1997 in Kraft.

„Bei unserem Kampf gegen die überbordende Bürokratie zählt jeder Schritt. Mit der Änderung der PAngV ist es den Verbänden gemeinsam gelungen, eine Schneise in das Paragrafendickicht zu schlagen“, zeigt sich Fritz Dreesen zufrieden.

Zur gänzlich preisfreien Zone erklärt die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministers die Hotelzimmer nach Angaben der Verbände aber nicht: Kosten für Telefonate müssen dem Gast auch wei-terhin auf dem Zimmer selbst zur Kenntnis gebracht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland (IHA) e. V. Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/590099690 Telefax: 030/590099699

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