Gewerbesteuer steuersystematisch ausrichten - Eingabe an Finanzausschuss
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer hat an den Finanzausschuss des Bundesrates appelliert, den steuersystematischen Irrweg bei der Reform der Gewerbesteuer zu verlassen.
Wird die Gewerbesteuer wie geplant unter dem Deckmantel der Gemeindewirtschaftssteuer wiederbelebt, begeht der Gesetzgeber einen schweren Fehler. Erhebliche Verschärfungen bei der Einbeziehung ertragsunabhängiger Elemente wie z. B. Zinsen und Mieten in Verbindung mit der Versagung des Betriebsausgabenabzugs für die Gemeindewirtschaftssteuer bedeuten zusätzliche Lasten. Mit diesem Klotz am Bein müsste die Wirtschaft in den prognostizierten Aufschwung starten.
Auch Steuerberater und andere Freiberufler sollen zur Gemeindewirtschaftssteuer in Form einer Sonderabgabe verpflichtet werden, obwohl sie keine Gewerbetreibenden sind. Sie sind besonderen beruflichen Regelungen wie z. B. der Verschwiegenheitspflicht unterworfen und sichern den Verbraucherschutz. Die unterstellte Ähnlichkeit von großen Freiberuflerpraxen und gewerblichen Unternehmen überzeugt nicht. Nur ein kleiner Teil der Freiberufler ist in großen Praxen organisiert.
Zur Finanzierung der kommunalen Leistungen müssen alle beitragen und eben nicht nur bestimmte Wirtschaftszweige. Um dieses Ziel zu erreichen, hält die Bundessteuerberaterkammer einen kommunalen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer für sachgerecht.
Die Eingabe der Bundessteuerberaterkammer an den Finanzausschuss des Bundesrates ist abrufbar unter www.bstbk.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799