Gemeindewirtschaftssteuer ist fataler Irrweg
(Berlin) - Für die Bundessteuerberaterkammer ist der Kabinettsbeschluss zur Gemeindewirtschaftssteuer vom 13. August ein fataler Irrweg, der willkürlich gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt. Die von der lahmenden Konjunktur betroffenen Steuerberater und anderen Freiberufler werden mit dieser verfassungsrechtlich prekären Sonderabgabe zusätzlich belastet. Darüber hinaus droht ein bürokratisches Monster durch zusätzliche Steuerbescheide für Freiberufler.
Die Bundessteuerberaterkammer räumt mit dem Märchen von der gleichmäßigen und gerechteren Besteuerung auf. Die viel gepriesene Belastungsneutralität wird nur für Freiberufler in Gemeinden mit einem Hebesatz von maximal 388 Prozent eintreten. Auf alle anderen Freiberufler warten jetzt verdeckte Steuererhöhungen in Höhe von insgesamt 1,3 Mrd. Euro.
Das Konzept der Bundesregierung findet weder bei Kommunen, Wirtschaft noch bei den Freien Berufen Zustimmung. "Es wird immer deutlicher, dass wir eine grundlegende Neuorientierung bei den Gemeindefinanzen durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer brauchen", erklärt der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, StB/WP Dr. Klaus Heilgeist. "Wenn alle Steuerbürger von den kommunalen Leistungen profitieren, müssen auch alle zur Finanzierung beitragen", so Dr. Heilgeist weiter. Dem akuten Finanzbedarf müsse umgehend durch Sofortmaßnahmen wie z. B. die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage Rechnung getragen werden.
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