Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Forderung nach Bekanntgabe der Steuernummer irritiert Unternehmen

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer hat das BMF aufgefordert, für Aufklärung bei der seit dem 1. Juli 2002 eingeführten Pflicht zur Angabe der Steuernummer in Rechnungen zu sorgen. Auslöser sind beträchtliche Irritationen bei den Unternehmern. Obwohl zur erforderlichen Klarstellung gedacht, hat das BMF mit seinem Schreiben IV B 7 – S 7280 – 151/02 vom
28. Juni 2002 weitere Verwirrung bei der neuen Bestimmung in § 14 Abs. 1a UStG gestiftet.

Die Unternehmer erfahren zwar im Detail, welcher bürokratische Mehr-Aufwand künftig bezüglich verschiedener Steuernummern (z. B. von Reisebüros) zu betreiben ist und dass ein leistender Unternehmer bei finanzamtsinternen Umorganisationen beispielsweise auch seine Geschäftspartner „in geeigneter Weise“ über seine neue Steuernummer zu informieren hat. Nachdem der neue Pflichtenkatalog für die Unternehmer aufgelistet ist, heißt es im BMF-Schreiben unter Textziffer 6 dann aber lapidar, dass die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen und Gutschriften nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ist.

Die Rechtsunsicherheit und der Unmut der betroffenen Unternehmen ist groß, weil sie nicht wissen, weshalb ihnen denn zusätzlicher - mit Kosten verbundener - bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Die Spitzenorganisation der deutschen Steuerberater erwartet deshalb vom BMF eine klare Auskunft zu den Konsequenzen für den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger, falls die Steuernummer nicht auf den Rechnungen angegeben ist.

Soweit die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der allgemeinen Angabe der Steuernummer auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) verweist, sieht die Bundessteuerberaterkammer auch diesen Hinweis als nicht unbedingt hilfreich an, da das Steuergeheimnis nur die Finanzbeamten als Amtsträger bindet. Die Angabe z. B. der Steuernummer des Organträgers auf allen Rechnungen innerhalb eines Organkreises könne jedoch einem Bewerber im Markt sehr wohl Informationen darüber liefern, welches Konkurrenzunternehmen zu welcher Unternehmensgruppe gehört und damit schädliche Auswirkungen für das betreffende Unternehmen haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

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