Europäische Hotellerie fordert Nachbesserung beim Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie
(Berlin/Brüssel) - HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés und der Hotelverband Deutschland (IHA), warnen vor einer Verunsicherung des Reisemarktes durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Regelungen zur Pauschalreiserichtlinie.
Bezugnehmend auf den am Dienstag veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, drückt HOTREC seine Besorgnis darüber aus, dass einige der neuen Regelungen einen beträchtlichen Schaden für den Hotelmarkt in Europa verursachen können.
"Nach unserer erste Analyse kann eine Ausweitung der Verpflichtungen und des Regelungsbereichs, wie sie in dem neuen Vorschlag vorgesehen werden, zu erheblichen Abweichungen bei den anzuwendenden gesetzlichen Regelungen für verschiedene Arten von Hotelbuchungen führen. Dies führt zu einer Verunsicherung des gesamten Reisemarktes, was weder im Interesse der Verbraucher, noch im Interesse der Branche ist.”, kommentierte Kent Nyström, Präsident von HOTREC.
Derzeit fallen Einzelbuchungen von Hotels (stand alone hotel bookings) unter die EU Verbraucherrechterichtlinie, während Hotelbuchungen, die fest mit anderen touristischen Leistungen verbunden sind, der Pauschalreiserichtlinie unterliegen.
Kommt es zu einer Umsetzung des nun vorgelegten Kommissionsvorschlags zur Revision der Pauschalreiserichtlinie, könnte es in Zukunft zu Konflikten zwischen diesen beiden Richtlinien kommen. Vor allem, weil die Verbraucherrechterichtlinie Einzelbuchungen von Hotels von einem verpflichtenden Rücktrittsrecht ausnimmt, während die neu Fassung der Pauschalreiserichtlinie vorsieht, bei dergleichen Hotelbuchung ein verpflichtendes Rücktrittsrecht einzuführen, sofern die Hotelbuchung mit einer anderen Dienstleistung kombiniert ist, ungeachtet der Tatsache, dass das Hotel gar nicht weiß, ob der Gast eine kombinierte Reise gebucht hat oder ggf. gar nicht den Wunsch hat, Teil eines Reisepaketes zu sein.
"Das ist inkohärent und würde zu einer Diskriminierung je nach Buchungsart führen. Für Hotels würde es extrem schwer Onlinereservierungen durch Drittanbieter zu managen." ergänzt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen.
Aus diesem Grund rufen HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union dazu auf, sich dieser Problemstellung anzunehmen und den Vorschlag der Europäischen Kommission entsprechend abzuändern.
HOTREC und IHA fordern insbesondere, dass die neue Richtlinie klar herausstellt, dass:
- eine Beförderungsleistung das grundlegendende Element eines Reisepaketes seien muss;
und
- es kein verpflichtendes Rücktrittsrecht für kombinierte Tourismusdienstleistungen geben darf, sondern dass die gleichen Bestimmungen wie für die Einzelbuchung von touristischen Leistungen, die von der EU Verbraucherrechterichtlinie abgedeckt werden, gelten müssen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA), Hauptgeschäftsstelle
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