EuGH untersagt grenzüberschreitende Interbankenentgelte von MasterCard
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2007 gegen MasterCard bestätigt. Die vom Kreditkartenunternehmen erhobenen multilateralen Interbankenentgelte sind wettbewerbswidrig und von der EU-Kommission zu Recht untersagt worden. Dazu erklärt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA): "Mit der Entscheidung des EuGH herrscht nun endlich höchstrichterliche Klarheit. Jahrzehntelang wurden der Branche überhöhte Gebühren der Kreditkartenorganisation in Rechnung gestellt. Dieses Urteil des EuGH und die in Aussicht gestellte grundsätzliche Regulierung der Interbankenentgelte durch den europäischen Gesetzgeber lassen hoffen, dass bald in den gesamten Kreditkartenmarkt fairere Wettbewerbsverhältnisse einziehen werden."
Zum Hintergrund:
Das Urteil des EuGH geht u.a. auf entsprechende Wettbewerbsbeschwerden von HOTREC und EUROCOMMERCE bei der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1998 gegen VISA und MasterCard zurück. Ende 2007 kam es zur ersten Verfügung der Europäischen Kommission gegen MasterCard, die nun mit der Entscheidung des EuGH gegen das Kreditkartenunternehmen höchstrichterlich bestätigt wurde.
Der EuGH stellte mit seiner Entscheidung vom 11. September 2014 (Rechtssache C-382/12 P) nun rechtskräftig fest, dass die von MasterCard im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erhobenen multilateralen Interbankenentgelte wettbewerbswidrig gewesen sind.
Das Gericht stellte fest, dass die multilateralen Interbankenentgelte objektiv nicht erforderlich sind für das Funktionieren des Systems MasterCard. Der Gerichtshof mochte keinen Beweis für den Umstand erkennen, dass Interbankenentgelte spürbare Vorteile für Händler und Hoteliers haben. Ebenso wenig bedurfte es nach Auffassung des EuGH keiner Prüfung, ob Interbankenentgelte Vorteile für den Karteninhaber aufweisen, da die ihnen innewohnenden Nachteile zu schwer wiegen.
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