Pressemitteilung |

Einigung vor der Schiedsstelle bringt Gleichberechtigung in Niedersachsen voran

(Hamburg) - Bisher erhält zum Beispiel die Sozialstation in der Trägerschaft des Wohlfahrtsverbands eine wesentlich höhere Vergütung als der private Pflegedienst – obwohl beide die gleiche Leistung erbringen und die gleichen Qualitätsanforderungen erfüllen müssen.

Gegen diese Ungleichbehandlung durch die Pflegekassen haben sich drei Pflegedienste des Bundesverbandes privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa) erfolgreich gewandt. Die bpa-Mitglieder hatten deshalb die niedersächsische Schiedsstelle nach § 76 SGB XI angerufen. Im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens ist es zu einem Vergleich gekommen, der im Wesentlichen folgendes Ergebnis hat: Die drei privaten Pflegedienste können ab dem 01. September 2001 bis zum 31. März 2002 eine Vergütung von DM 0,0711 je Leistungspunkt abrechnen und erhalten erstmals eine Wegepauschale von DM 5,00 (bzw. DM 10,00 an Wochenenden und Feiertagen und zu ungünstigen Zeiten). Damit wird die Vergütung derjenigen der Wohlfahrtsverbände angenähert, wenngleich keine vollständige Gleichstellung dadurch erfolgt.

Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa: „Wir begrüßen die Einigung als Schritt in die richtige Richtung. Die Gleichbehandlung in Niedersachsen kommt damit ein wichtiges Stück voran. Wir halten es auch für richtungsweisend, dass es hier zu einer konfliktfreien Lösung gekommen. Wir hoffen, dass dies ein Signal für die Zukunft ist!“

Insbesondere die Einführung der Wegepauschale war Kern der Auseinandersetzung. Seit 1995 konnten lediglich die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände die Wegepauschale mit den Pflegekassen abrechnen; die privaten Pflegedienste waren davon ausgeschlossen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen mit einer z.T. sehr geringen Bevölkerungsdichte und damit verbundenen langen und kostenintensiven Fahrzeiten war diese Regelung ein maßgeblicher Faktor bei der Ungleichbehandlung.

Zwar konnte die derzeitige Wegepauschale der Sozialstationen der Höhe nach nicht erreicht werden, aber durch die Einigung wurde immerhin ein Einstieg erreicht.

„Insbesondere die erstmalige Abrechnungsmöglichkeit der Wegepauschale für private Pflegedienste in Niedersachsen ist ein großer Erfolg. Damit können auch kleinere Leistungen wirtschaftlich erbracht werden“ so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.

Durch die erzielte Einigung wird sich vermutlich auch der Druck auf die Niedersächsische Schiedsstelle in einer Vielzahl weiterer anhängiger Verfahren von privaten Pflegedienste in selbiger Frage verringern, weil davon auszugehen ist, dass dieses Ergebnis auf weitere Akzeptanz stoßen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesreferat ambulante Dienste Wendenstr. 377 20537 Hamburg Telefon: 040/25178153 Telefax: 040/25178406

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