Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

Digitalgesetz birgt finanzielle Risiken

(Berlin) - Morgen findet die Anhörung des Gesundheitsministeriums zum Digitalgesetz statt. Es soll für eine stärkere Nutzung digitaler Lösungen (wie der elektronischen Patientenakte oder von Gesundheitsanwendungen) in der Medizin sorgen. Dazu sagt vfa-Präsident Han Steutel vorab:

"Endlich stellt der Gesetzgeber die Weichen, damit es mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen weitergehen kann. Dabei kommt der elektronischen Patientenakte eine Schlüsselrolle zu. Ihre nutzerfreundliche Ausgestaltung und die rasche Befüllung mit verwertbaren Daten werden entscheidend sein. Aber auch bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) für Patientinnen und Patienten muss sich etwas tun. Deshalb ist es jetzt genau das richtige Signal, eine weitere sogenannte Risikoklasse (IIb) für sie zu öffnen."

"In den Details des Gesetzes zeigt sich aber, dass dem insgesamt noch kleinen Markt der digitalen Gesundheitsanwendungen zu hohe Kosten aufgebürdet werden sollen. Die geplante erfolgsabhängige Vergütung wird Instrumente zur Erfolgsmessung nach sich ziehen, die sich nicht für jeden Marktteilnehmer finanzieren lassen. Ein Markt, der zwischen September 2020 und September 2022 nur 55 Millionen EUR an Kassenleistungen ausmachte, verträgt solche Maßnahmen nicht," so Steutel weiter.

Der vfa-Präsident wünscht sich, dass der Gesetzgeber auf den letzten Metern alle geplanten Regelungen noch einmal hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf eine noch junge und wachsende Branche überprüft, damit nicht nur ein Aufbruch- sondern auch ein Wachstumssignal ausgesendet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) Dr. Jochen Stemmler, Pressesprecher Politik Hausvogteiplatz 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 206040, Fax: (030) 20604222

(jg)

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