Die Steuerfreiheit von Zuschlägen diskriminiert Selbstständige
(Berlin) - Im Streit um steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn für Fußballprofis wirft die Bundessteuerberaterkammer die Frage nach der völligen Abschaffung des betreffenden § 3 b Einkommensteuergesetz auf. Nicht nur, dass der Gesetzgeber vor 60 Jahren sich die Einkommen der heutigen Fußballprofis nicht hat vorstellen können. Diese Vorschrift diskriminiert auch die Steuerpflichtigen, die nicht Arbeitnehmer sind, da die steuerlichen Begünstigungen für Sonn-tags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf Arbeitnehmer beschränkt sind. Daran würde auch eine Gesetzesänderung nichts ändern, die steuerfreie Zuschläge auf bestimmte Verdienstgrenzen einschränken will und damit als weitere Sonderregelung die Unübersichtlichkeit des Steuerrechts verschärfen würde.
§ 3 b Einkommensteuergesetz ist Beschäftigten in den Berufszweigen nicht zu vermitteln, deren Angehörige ihren Beruf sowohl als Angestellte als auch in der Selbstständigkeit ausüben können. Warum gibt es z. B. für eine im Krankenhaus angestellte Hebamme eine steuerliche Begünstigung bei Nacht- oder Sonntagsarbeit, während eine selbstständig tätige Hebamme, die auch zu jeder Tages- und Nachtzeit den werdenden Müttern zur Seite stehen muss, diese Vergünstigung nicht erhält? Von dieser willkürlichen Ungleichbehandlung durch die 60 Jahre alte Vorschrift sind z. B. auch selbstständige Taxifahrer, Physiotherapeuten, Krankenpfleger, Ärzte und viele andere Berufe betroffen.
Grundsätzlich sollten Belastungen durch Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht durch Steuersubventionen ausgeglichen werden. Sachgerechter wäre ein Ausgleich solcher Belastungen direkt durch den Arbeitslohn. Eine Änderung bzw. Abschaffung des § 3 b EStG wäre ein Beitrag zum viel beschworenen Subventionsabbau im Steuerrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
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