BVDW zur TTDSG-Anhörung: Ohne zentrale Änderungen im Gesetz geht es mit Vollgas aufs digitale Abstellgleis
(Berlin) - Die gestrige Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass die Mehrheit der Sachverständigen die Einschätzungen und Empfehlungen des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) klar teilen.
"Der Großteil der Sachverständigen hat sich für die Kernforderungen des BVDW ausgesprochen, die sowohl den Interessen der Nutzer als auch der Digitalen Wirtschaft gerecht werden. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass im Allgemeinen weiterhin erhebliche Defizite im Verständnis der Grundlagen digitaler Geschäftsmodelle bestehen. Hier sehen wir auch bei uns, als Teil der Gesellschaft, Versäumnisse in der Aufklärung", erläutert BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.
Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, die beseitigt werden müssen. Diesen Zustand gilt es richtigerweise zu beenden.
Der überwiegende Teil der Sachverständigen spricht sich ebenso wie der BVDW für Konkretisierungen der Ausnahmen von der Einwilligungspflicht, für die Verankerung von Personal Information Management Systeme (PIMS) sowie für einen generellen Vorrang von Nutzereinwilligungen aus.
Der Gesetzgeber muss nun dringend die Weichen für die Zukunft datengetriebener Geschäftsmodelle stellen und die wenige verbleibende Zeit nutzen. "Die Fraktionen müssen jetzt mit Hochdruck den Gesetzesentwurf zum TTDSG für die Zukunft digitaler Geschäftsmodelle anpassen und die bestehenden Unsicherheiten beseitigen. Wir verspielen sonst für weitere Jahre unsere digitale Zukunft", warnt Duhr. "Wir können insbesondere im Bereich des Telemedienrechts nicht im Jahr 2021 damit anfangen, die Zukunft unserer Gesellschaft über eine zum Teil 1:1-Umsetzung des EU-Gesetzes aus dem Jahr 2009 zu regeln. Die digitale Welt und nicht nur diese hat sich in den vergangenen 12 Jahren doch um einiges weitergedreht", konkretisiert der BVDW-Vizepräsident.
Die Rechte auf Daten- und Privatsphärenschutz müssen mit Blick auf ihre gesellschaftliche Funktion gesehen und in Einklang mit den Rechten und Pflichten der Digitalen Wirtschaft gebracht werden. Gleichzeitig muss die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit datengetriebener Geschäftsmodelle erhalten bleiben. "Schließlich hat sich im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung bestätigt, dass ein einfacher und handhabbarer Daten- und Privatsphärenschutz für Unternehmen und Verbraucher in dieser Legislaturperiode geschaffen und mehr Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Wozu falsch verstandener Datenschutz führen kann, haben wir als Gesellschaft ja insbesondere auch in den letzten Monaten schmerzhaft erfahren dürfen", so Duhr mit Blick auf die Pandemie-Situation.
Der BVDW arbeitet mit seinen Experten an diesen Themen und aktuellen Alternativen zur Cookie-Nutzung - sowohl aus einer technischen als auch rechtlichen Perspektive. Das zentrale Zukunftsthema der sog. "Post-Cookie-Ära" wird vom BVDW auf nationaler und internationaler Ebene in allen relevanten Organisationen und Gremien, beispielsweise im W3C, mitgestaltet und im Ressort Data Economy des BVDW intensiv behandelt (z. B. Identity-Lösungen).
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