Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Bundessteuerberaterkammer erreicht Bundesratsinitiative zu § 370 a Abgabenordnung - Keine Kriminalisierung der Steuerpflichtigen!

(Berlin) - Der Vorstoß der Bundessteuerberaterkammer, den neu eingeführten § 370 a AO (Abgabenordnung) einzuschränken und dadurch eine Kriminalisierung der Steuerpflichtigen zu verhindern, hat jetzt den Bundesrat erreicht.

Wiederholt von der Bundessteuerberaterkammer gefordert, hatte zuletzt auch Hamburgs Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner beim DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS am 13. Mai in Hamburg zugesagt, sich persönlich für entsprechende Änderungen einzusetzen. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat reagiert und eine einschränkende Formulierung des § 370 a AO angeregt, mit dem die gewerbs- und bandenmäßige Steuerhinterziehung geregelt wird. Dieser soll nunmehr lediglich auf besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung anzuwenden sein und eine strafbefreiende Selbstanzeige zulassen. Damit folgt der Finanzausschuss zentralen Forderungen der Bundessteuerberaterkammer, die mehrfach vor einer unangemessenen Kriminalisierung vieler Steuerpflichtiger und fortschreitender Rechtsunsicherheit gewarnt hatte.

Um eine gesetzliche Änderung des § 370 a AO zu erreichen, wird der Bundesrat voraussichtlich am 31. Mai den Vermittlungsausschuss zum Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz anrufen, das neben anderen gesetzlichen Vorschriften auch den § 370 a AO korrigieren soll. Mit einer endgültigen Entscheidung kann in der Bundesratssitzung am 21. Juni gerechnet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

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