Bundeskabinett beschließt Umsetzung der / EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht / Eine Hotelübernachtung wird nicht zur Pauschalreise
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am gestrigen Tag nach massiver Kritik der gesamten Tourismuswirtschaft einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) überarbeiteten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften auf den parlamentarischen Weg gebracht. "Der nun verabschiedete Entwurf zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht sattelt auf die Brüsseler Vorgaben nicht mehr oben drauf und ist nun deutlich praxistauglicher geworden. Für die Hotellerie ist es enorm wichtig, dass wir die Einzel-leistungen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts herausgestrichen bekommen haben", zeigt sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), erleichtert, dass die vom Hotelverband geäußerten Kritikpunkte noch berücksichtigt wurden.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus, wie vom Hotelverband gefordert, auch eine Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen mit anderen touristischen Dienstleistungen dann keine Pauschalreise darstellt, wenn letztere einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreiten. Auch Tagesreisen mit einem Wert von über 75 Euro werden zukünftig rechtlich nicht zur Pauschalreise. Außerdem wird der Bußgeldrahmen bei fehlender Absicherung von Kundengeldern nicht mehr pauschal um das Sechsfache erhöht, sondern verbleibt bei 5.000 Euro.
"Das BMJV hat unsere massive Kritik am ersten Referentenentwurf aufgegriffen und ihn an den für uns wesentlichen Stellen nachgearbeitet. Mit der sich nun abzeichnenden Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht wird die mittelständisch geprägte Hotellerie in Deutschland leben können. Unser ebenso berechtigtes wie nachdrückliches Drängen auf Nachbesserungen hat Erfolg gezeigt", resümiert Otto Lindner.
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