Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS-Statement zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: Licht und Schatten - wichtige Themen nicht adressiert

(Bonn) - Licht und Schatten sieht der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) in der aktuellen Fassung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Grundsätzlich positiv bewertet der Verband das darin ausgegebene Ziel "flächendeckender Gigabitnetze bis 2025".

Gleichwohl bedarf aber auch dieses einer weiteren Spezifizierung: Im Sinne der absehbaren Konnektivitätsanforderungen müssen mit dem Begriff Gigabitnetze symmetrische Bandbreiten in dieser Größenordnung sowie die Gewährleistung von Latenzen kleiner einer Millisekunde gemeint sein. Nur dann sind zentrale 5G-Anwendungen machbar, und nur dann kann die Anforderung der Koalitionäre, eine "flächendeckende Infrastruktur von Weltklasse" für Deutschland zu erreichen, tatsächlich umgesetzt werden. Ein klares Glasfaser-Infrastrukturziel, wie vom BUGLAS seit Jahren gefordert, wäre hier die zukunftsorientiertere Variante gewesen.

Der BUGLAS begrüßt den Ansatz der Koalition, neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau schaffen zu wollen. Um den Aufbau solcher Netze zu erleichtern, wollen Union und SPD nun in FttB/H-Anschlussnetzen auf eine ex-ante-Regulierung wie im bisherigen Kupfernetz verzichten. Stattdessen setzen sie "auf ein Modell des diskriminierungsfreien Zugangs (im Sinne des Open-Access)". Die Regulierungsbehörde soll dabei den Wettbewerb sicherstellen und eine ex-post-Kontrolle durchführen. Dieser Ansatz folgt in großen Teilen dem 6-Punkte-Plan, den der BUGLAS im vergangenen Sommer vorgelegt hatte und in seinem Kursbuch aus Dezember 2017 ausführlich spezifiziert hat. Hier gilt es nun, den vorgeschlagenen Rahmen klar zu definieren: Open Access muss nach Auffassung des BUGLAS als transparentes, diskriminierungsfreies und marktverhandeltes Angebot von Vorleistungsprodukten verstanden werden. Dort, wo FttB/H-Netze bereits existieren beziehungsweise im Ausbau befindlich sind, erfolgt kein Überbau. Stattdessen verpflichten sich die Marktakteure zu gegenseitigem Wholesale/Wholebuy.

Dialektisch wunderschön formuliert ist der im Koalitionsvertrag enthaltene "rechtlich abgesicherte Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet". Gemeint ist damit nach Auffassung des BUGLAS allerdings eine Universaldienstverpflichtung, die als Vertrag zu Lasten Dritter die Branche verpflichtet, die politischen Ausbauziele zu finanzieren. Eine solche Universaldienstverpflichtung wäre nicht nur ein ordnungspolitischer Sündenfall, sondern würde auch die Erreichung der Ziele konterkarieren: Über die Beteiligungsverpflichtung an der Finanzierung unwirtschaftlicher Ausbauvorhaben würde knappe finanzielle Ressourcen aus eigentlich wirtschaftlichen Projekten weg fehlallokiert. Zudem würde die praktische Umsetzung - zuständig wäre die Bundesnetzagentur - zu einem absoluten Bürokratiemonster führen.

Die von den Koalitionären beabsichtigte Vereinfachung der Förderverfahren wird vom BUGLAS ausdrücklich begrüßt. Hinsichtlich des "Wie" und "Was" der künftigen Bundesförderung vermisst der Verband jedoch den großen Wurf. Die Formulierung "Diese öffentlichen Fördermittel werden wir so einsetzen, dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden." schreibt den Status Quo der letzten Legislaturperiode ohne Änderungen fort. Der Vectoringausbau bleibt somit trotz seiner technischen Limitationen und der Einschränkungen für den Wettbewerb förderfähig.

Gerade angesichts der in Rede stehenden 10 bis 12 Milliarden Euro, die in den kommenden Jahren an Fördermitteln bereitgestellt werden sollen, wäre es nach Auffassung des BUGLAS sinnvoll gewesen, zumindest einen Teil dieser Mittel beispielsweise in Voucher für die Realisierung von Glasfaser-Hausanschlüssen zu stecken bzw. deren Erstellung steuerlich in voller Höhe absetzbar zu machen. Damit würde man einen zentralen Kostenfaktor beim Aufbau von FttB/H-Netzen abfedern und Mehrfacharbeiten etwa bei nachträglichem Anschluss vermeiden. Der BUGLAS treibt diese Vorschläge seit über drei Jahren und hat dafür in der Branche etliche Mitstreiter gefunden.

Zwei weitere zentrale Handlungsfelder für den Glasfaserausbau werden im Koalitionsvertrag überhaupt nicht adressiert. Der BUGLAS vermisst einerseits den klaren politischen Willen, das DigiNetzG anzupassen, das in seiner aktuellen Fassung seiner Zielsetzung, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen, nicht gerecht wird. Zum Zweiten adressiert der Koalitionsvertrag das wichtige Thema Fachkräftemangel nicht, das sich zu einem spürbaren Bremsklotz des weiteren Glasfaserausbaus entwickeln wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Eduard-Pflüger-Str. 58, 53113 Bonn Telefon: (0228) 909045-10, Fax: (0228) 909045-88

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