Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS-Infothek: Wie Kommunen und Landkreise erfolgreich Fördermittel der öffentlichen Hand beantragen

(Köln) - Die Förderprogramme von Bund und Land werden zwar nicht zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung für Nordrhein-Westfalen führen, dürften aber in vielen Fällen dabei helfen, Bürger und Unternehmen endlich mit schnellem Internet zu versorgen. Bei der Beantragung von Fördermitteln können Landkreise und Kommunen auf die Unterstützung kompetenter Institutionen zählen und sich an den Anträgen von Kommunen orientieren, die sich in der ersten Ausschreibungsrunde des Bundesförderprogramms Breitband bereits erfolgreich um Unterstützung durch Mittel der öffentlichen Hand beworben haben. Wie Förderanträge erfolgversprechend gestaltet werden können, war Gegenstand der Infothek-Veranstaltung "Fördermittel für den Breitbandausbau nutzen - Handlungsempfehlungen für Kommunen und Unternehmen", die der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) im Juni gemeinsam mit dem Breitbandbüro des Bundes, der Breitband.NRW und des SIKoM in Wuppertal ausgerichtet hatte.

Ulf Freienstein vom Breitbandbüro des Bundes (BBB) stellte zu Beginn der Veranstaltung die Fördermöglichkeiten hinsichtlich Beratungsleistungen und die Zuwendungsvoraussetzungen in Bezug auf die Investitionsförderung durch das Bundesförderprogramm Breitband vor. Dabei erläuterte er auch die Unterschiede zwischen Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell und wies darauf hin, dass bei Letzterem nur die Kosten für die passive Infrastruktur eingerechnet werden dürften und der konkrete Netzbetreiber bereits beim Projektbeginn feststehen müsse. Bei der Auswahl des jeweiligen Modells könne die Wirtschaftlichkeitsabwägung sowohl durch ein Interessenbekundungsverfahren wie auch über eine Kosten-Nutzen-Studie erfolgen. Sinnvollerweise kann eine solche Kosten-Nutzen-Studie über förderfähige Beratungsleistungen finanziert werden. Als Hilfestellung für Kommunen hält das Breitbandbüro des Bundes ein Musterdokument für das Ausfüllen des Förderantrags bereit, zudem beantwortet die Fördermittel-Hotline des BBB Fragen zu Antragstellung, Mittelabruf und Endverwendungsnachweis.

"Informieren, Vernetzen, Voranbringen" lautet der Auftrag von Breitband.NRW. Dabei, so Regionalberater Sven Butler, würden im Wesentlichen die Ziele des Schließens von Versorgungslücken in der Fläche und der glasfaserbasierten Versorgung von Gewerbegebieten verfolgt. In Nordrhein-Westfalen gebe es mit der Co-Finanzierung des Bundesförderprogramms, der Enabling-Richtlinie, des Programms "NGA-Förderung im ländlichen Raum", dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm Infrastrukturrichtlinie und dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eine ausgesprochen breite Förderkulisse. Butler wies darauf hin, dass in der ersten Ausschreibungsrunde des Bundesförderprogramms Breitband mit deutlich über 100 die höchste Zahl an Beratungsanträgen aus NRW gekommen ist. Von den im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde beantragten sieben Förderprojekten seien vier bewilligt und drei zurückgezogen worden. In der zweiten Tranche des Bundesförderprogramms seien vier kreisweite Anträge auf Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke gestellt worden.

Einen Überblick über das Beihilfenrecht gab im Anschluss Dr. Alexander Benczek, The EU Law Firm, der auch als Brüsseler Verbindungsanwalt des BUGLAS fungiert. Benczek erläuterte dabei zunächst anhand konkreter Beispiele den Unterschied zwischen verbotenen und "unschädlichen" Beihilfen zum Beispiel über die "de minimis"-Ausnahmeregelungen, ehe er auf Freistellungs- und Genehmigungsmöglichkeiten staatlicher Beihilfen einging. Im Ergebnis müssen genehmigungsfähige Beihilfen im Bereich des Breitbandausbaus wie etwa Förderprogramme positive Auswirkungen haben, die eventuelle Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen, einen deutlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der digitalen Agenda leisten und dürfen private Investitionen nicht verdrängen.

Für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen des Bundesförderprogramms war für den Rhein-Sieg-Kreis eine gute Beratung unabdingbar. Siri Grischke von der Wirtschaftsförderung des Kreises erklärte, dass nach einer Analyse der Versorgungssituation der Breitbandausbau 2014 als Leuchtturmprojekt festgeschrieben wurde. Im Jahr darauf wurde eine offizielle Markterkundung durchgeführt. Nachdem feststand, dass es aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz nicht genügend Geld würde geben können, hatte man sich im Rhein-Sieg-Kreis für die Antragstellung über das Bundesförderprogramm entschieden. Die Beratungsförderung wurde dabei auch für die Antragstellung auf Investitionsförderung genutzt. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte im April 2016 einen Zuwendungsbescheid über knapp 10 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm erhalten.

Dass es beim Breitbandausbau nicht den "one best way" gibt, machten Dr. Michael Krause vom SIKoM und Nils Malzahn von der innowise GmbH deutlich. Die enorme Steigerung der Versorgung mit 50 Mbit/s in Schleswig-Holstein um knapp 340 Prozent in den vergangenen fünf Jahren zeige, dass mit alternativen Ausbaustrategien jenseits der Fixierung auf Förderprogramme überdurchschnittliche Erfolge erzielt werden können. In zahlreichen Regionen Schleswig-Holsteins werde explizit der Glasfaserausbau forciert, durch Ansätze wie die Gründung einer BürgerBreitbandNetz GmbH würden Ausbauprojekte ohne öffentliche Förderung durchgeführt. Krause und Malzahn rieten den Kommunalvertretern, sich auf jeden Fall sachkundig beraten zu lassen und dafür Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm abzurufen. Im Anschluss sei die Erstellung eines NGA-Masterplans unabdingbar. Auf dessen Basis müsse dann die individuell beste Lösung erarbeitet werden. Diese könne vom eigenwirtschaftlichen Ausbau über interkommunale Zusammenarbeit oder die Gründung einer Genossenschaft reichen und solle sinnvollerweise alternative Verlegemethoden und bürgerschaftliches Engagement einbeziehen.

Wie man für das sogenannte Betreibermodell erfolgreich Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm Breitband beantragt, verdeutlichte im Anschluss Meike Austen von der Kanzlei Wirtschaftsrat Recht. Der hatte in der ersten Ausschreibungsrunde unter anderem die Zweckverbände Breitbandversorgung Steinburg und der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln beraten, die wie beantragt knapp vier beziehungsweise über zehn Millionen Euro aus dem Bundesprogramm erhalten. Austen wies darauf hin, dass eine kürzere Pachtdauer zwar den Anspruch auf Fördermittel erhöhen könne, sich aber langfristig gesehen die Refinanzierung schwieriger gestalten könne. Auch eine zu niedrige Kalkulation der Anschlussquoten im Förderantrag könne sich auf lange Sicht nachteilig auswirken: Kurzfristig höheren Fördermitteln stehe dann deren spätere Rückzahlung gegenüber.

Zum Abschluss der mit über 60 Kommunalvertretern sehr gut besuchten Infothek stellte BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer anhand von sechs Praxisbeispielen vor, wie Kommunen erfolgreich mit Telekommunikationsunternehmen kooperieren können. Dabei erläuterte er, mit welchen Anschlusstechnologien, Partnern und Aufgabenverteilungen M-net in Bayern und Hessen sowie NetCologne in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Breitbandversorgung für Bürger und Gewerbetreibende erheblich verbessern konnten. Nach Auffassung des BUGLAS sind Kooperations- und Betreibermodelle, in denen ein Partner die passive Infrastruktur errichtet und der andere Partner das Netz betreibt und vermarktet, ein zentrales Element auf dem Weg hin zu einer flächendeckenden Versorgung Deutschlands mit superschnellem Internet: Die Kommune bestimmt den Zeitplan und investiert in ein eigenes Netz, vor-Ort-Kenntnisse werden optimal genutzt, beide Partner konzentrieren sich auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen und treiben die Vermarktung voran.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

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