Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS: Geänderter Regulierungsentwurf zu Vectoring II räumt ernsthafte Zweifel der EU-Kommission in keiner Weise aus / FttB/H-Ausbau findet immer noch keine Berücksichtigung - Deutscher Glasfaserverband stellt auch Vorgehensweise der Bundesnetzagentur in Frage

(Köln) - Der überarbeitete Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler räumt die von der EU-Kommission in ihrem Serious Doubts-Letter aufgeworfenen massiven Kritikpunkte nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) in keiner Weise aus.

Der Verband kommt nach intensiver Bewertung des Konsolidierungsentwurfs zu dem Schluss, dass zwei der fünf Kritikpunkte vom Regulierer überhaupt nicht aufgegriffen wurden. Ein weiterer wurde nur unzureichend geändert, der zentrale Kritikpunkt der zu strengen Mehrheitserfordernisse sogar zu Ungunsten der Wettbewerber, die selbst Vectoring einsetzen wollen, weiter verschärft. Der BUGLAS hat seine Bewertung des Konsolidierungsentwurfs in der vergangenen Woche nicht nur der EU-Kommission zukommen lassen, sondern auch dem Beirat der Bundesnetzagentur, der sich in seiner heutigen Sitzung damit befasst.

"Die EU-Kommission hatte in ihrem Serious Doubts-Letter zum ersten Notifizierungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler fünf zentrale Kritikpunkte formuliert", erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "So monierte sie, dass der Nettoeffekt der Haushalte, die durch den Vectoringeinsatz in den Nahbereichen tatsächlich erstmals mit Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden, fehlerhaft ermittelt und überhöht ist. Dieser Nettoeffekt muss nach unserer Auffassung eine erhebliche Höhe haben, wenn ein so erheblicher Eingriff in das Regime der Zugangsregulierung überhaupt gerechtfertigt sein soll." In ihrem Konsolidierungsentwurf greift die Bundesnetzagentur diesen Punkt überhaupt nicht auf und hält stattdessen unverändert an der von vielen Seiten als deutlich zu hoch angesetzten Zahl von 1,4 Millionen Haushalten fest.

"Brüssel weist im Serious Doubts-Letter zudem völlig zu Recht darauf hin, dass die Bundesnetzagentur sich nicht hinreichend mit den investitionsdämpfenden Effekten des Vectoring-Ausbaus und den möglichen negativen Effekten auf den Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude auseinandergesetzt hat", so Heer weiter. "Trotzdem ist die Berücksichtigung eines bereits erfolgten oder geplanten Glasfaserausbaus weiterhin nicht vorgesehen." Die schon im ersten Notifizierungsentwurf von der Kommission als zu streng kritisierten Mehrheitserfordernisse wurden nach Bewertung des BUGLAS mit der Überarbeitung noch einmal verschärft. "Die nun vorgesehene Regelung lässt sich keinesfalls als generelle Verbesserung des Abwehrrechts für die Wettbewerber qualifizieren", führt Heer aus. "In den meisten Fällen dürften vielmehr die Wettbewerber ihr Ausbaurecht selbst dann verlieren, wenn sie die Vorgaben des ersten Notifizierungsentwurfs erfüllt hätten. Wir gehen davon aus, dass auch die Bundesnetzagentur Stand heute die tatsächlichen Konsequenzen der neuen Regelung noch gar nicht abschätzen kann."

Ganz abgesehen von den aus seiner Sicht eklatanten inhaltlichen Mängeln des neuen Konsolidierungsentwurfs stellt der BUGLAS aber auch die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur in dieser Sache in Frage. "Dem Vernehmen nach erfolgte das Zurückziehen des ersten Regulierungsentwurfs durch die Bundesnetzagentur genau einen Tag, bevor eine äußerst kritische BEREC-Stellungnahme zum Notifizierungsentwurf in finaler Fassung an die Kommission verschickt werden sollte", sagt Heer. "Der nur leicht abgeänderte neue Konsolidierungsentwurf wurde ohne erneute nationale Konsultation, die bei einem neuen Entwurf nach unserer Auffassung nötig wäre, direkt nach Brüssel geschickt. Auf diese Weise werden die verfahrensrechtlich vorgesehene BEREC-Befassung und die nationale Konsultation in Gänze ausgehebelt. Dabei bleiben jegliche Beteiligung und Transparenz auf der Strecke."

Der BUGLAS hat vor der heutigen Sitzung an den Beirat der Bundesnetzagentur appelliert, sich für wettbewerbskonformere Regelungen beim Einsatz von Vectoring einzusetzen. Von der Regulierung erwartet der BUGLAS ein transparentes Verfahren, in dem die berechtigten Kritikpunkte der EU-Kommission am ersten Notifizierungsentwurf vollständig aufgegriffen und abgearbeitet werden. In künftigen Regulierungsverfahren müssten die vom Telekommunikationsgesetz vorgegebenen gleichrangigen Regulierungsziele "Förderung chancengleichen Wettbewerbs" und "Förderung des Aufbaus nachhaltiger NGA-Infrastrukturen" wieder entsprechend berücksichtigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Pressestelle Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

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