Buchungsportal beschränkt den Direktvertrieb der Hotellerie / Expedia beharrt weiterhin auf Ratenparitätsklauseln
(Berlin) - Expedia hat heute seine Hotelpartner in Deutschland - und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten - über Änderungen seines Geschäftsgebarens informiert - und reichlich Verwirrung gestiftet. Expedia beabsichtigt wie schon der Konkurrent Booking.com, den Hotels günstigere Zimmerpreise online nur auf fremden Buchungsportalen zu erlauben, aber keinesfalls auf der eigenen Website. "Diese vermeintlichen Zugeständnisse aufgrund massiver kartellrechtlicher Bedenken genügen keinesfalls und werden auch nicht zu einer Belebung des Wettbewerbs führen. Sie sind einfach nur ein weiterer Winkelzug in einem unsäglichen Kräftemessen mit den Kartellbehörden", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Anders als Booking.com, hat Expedia formal keine Änderung der AGB durchgeführt, sondern lediglich eine "Verzichtserklärung" bezüglich der dort verankerten weiten Paritätsforderungen abgegeben. Damit ist rechtstechnisch ein weiterer Widerspruch der Hotelpartner nicht erforderlich und Hoteliers können diesen einseitigen "Verzicht" seitens Expedia unbeantwortet zur Kenntnis nehmen. "Aufgrund der eindeutigen Wettbewerbswidrigkeit der Ratenparitätsklauseln von Expedia bleibt jeder Hotelier frei in seiner Entscheidung, ob er sich an die Forderungen des Buchungsportales hält oder ob er sie ignoriert", erläutert Luthe.
Expedia scheint sich auch selbst seiner Sache nicht sicher zu sein, denn das Unternehmen behält sich bereits jetzt einen jederzeitigen Widerruf seiner Verzichtserklärung vor, sollten "maßgebliche Entwicklungen bei Regulierung, Verwaltung, Rechtsprechung und/oder Gesetzgebung diese Änderungen in Frage stellen oder anderweitig zu ihnen in Widerspruch stehen".
Das könnte angesichts der Entwicklungen in Frankreich und der Ermittlungen in Deutschland in der Tat sehr schnell notwendig werden. "Expedia hat mit der heutigen Verzichtserklärung lediglich - und widerwillig - einen kleinen und ersten Schritt auf dem Weg zu voller kartellrechtlicher Compliance unternommen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass insbesondere die Beibehaltung der engen Paritätsklauseln nach wie vor massiv gegen Kartellrecht verstößt. Der Hotelverband setzt daher weiter auf eine zeitnahe Intervention des von ihm in dieser Sache eingeschalteten Bundeskartellamtes", erklärt Markus Luthe.
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