BStBK veröffentlicht Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlicht heute (24. Januar 2011) die neuen "Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger". Dadurch soll Steuerberatern der Ausbau ihrer bestehenden Leistungsangebote erleichtert werden.
Die Tätigkeit des Sachverständigen zeigt dem Steuerberater drei Optionen auf: Die des gerichtlich bestellten, die des von der Staatsanwaltschaft bzw. von Behörden bestellten sowie die des privatrechtlichen Sachverständigen. Der Steuerberater kann - abhängig vom jeweiligen Auftrag bzw. Beweisbeschluss - in seinem gesamten Aufgabenspektrum gutachterlich tätig werden.
Neben den "Allgemeinen Hinweisen für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten" umfasst die Reihe bereits 15 Tätigkeitsgebiete. Damit rückt die BStBK den zunehmend für die Mandanten an Bedeutung gewinnenden und nachgefragten Bereich der vereinbaren Tätigkeiten in den Fokus der Berufsangehörigen.
Die Hinweise sind unter www.bstbk.de in der Rubrik "Downloads/Berufsrechtliches Handbuch" veröffentlicht und werden mit der nächsten Ergänzungslieferung in das Berufsrechtliche Handbuch der BStBK eingestellt.
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Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
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