BStBK empfiehlt Beibehaltung der Selbstanzeige
(Berlin) - Die BStBK unterstützt das Anliegen der Fraktionen, Steuerhinterziehung wirksam und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine verbesserte internationale Zusammenarbeit ist der richtige Weg.
Die Abschaffung der Selbstanzeige hält die BStBK für kontraproduktiv. Sie ist wichtig, weil sie jedem Steuerpflichtigen eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit - ohne Aufwand für die Finanzverwaltung ermöglicht. Die Finanz- und Ermittlungsbehörden wären ohne die Selbstanzeigemöglichkeit nicht in der Lage, sämtliche Fälle zu ermitteln und aufzuarbeiten.
Der Staat ist bei der Besteuerung auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen. Eine Besteuerung ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen wäre unmöglich oder würde zumindest einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Der Gesetzgeber möchte deshalb den Steuerpflichtigen durch die Ankündigung von Straffreiheit motivieren, nachträglich seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen und auf diese Weise dem Fiskus bisher unbekannte Steuerquellen - auch für die Zukunft - zu erschließen.
Die Selbstanzeige kann unabhängig von der Einkommenshöhe in Anspruch genommen werden - und sie wird in einer Vielzahl von Fällen genutzt. Im Regelfall betrifft die strafbefreiende Selbstanzeige sogenannte Massenverfahren, wie zum Beispiel berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen. Es gilt aber beispielsweise ebenso für berichtigte Erklärungen gegenüber einer Familienkasse bei der Festsetzung von Kindergeld. Hier muss es weiterhin möglich sein, ohne strafrechtliche Konsequenzen für die Zukunft steuerehrlich zu werden. Ansonsten würde es zu einer Kriminalisierung von Bagatellfällen kommen. In der Folge würde die Anzahl der zu bewältigenden Steuerstraffälle bei den ohnehin überlasteten Finanzbehörden und Gerichten erheblich ansteigen.
Von einem zusätzlichen Strafzuschlag rät die BStBK ab. Ein pauschaler Strafzuschlag widerspricht dem strafrechtlichen Grundsatz einer schuldangemessenen Strafe und damit auch dem Rechtsstaatsprinzip.
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