BStBK begrüßt Regierungsentwurf zum Achten Steuerberatungsänderungsgesetz
(Berlin) - Im heute (19. September 2007) von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf des Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes ist, anders als noch im Referentenentwurf, keine Erweiterung der Befugnisse der Geprüften Bilanzbuchalter und Steuerfachwirte um das Recht zur Einrichtung der Buchführung und zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorgesehen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung in diesem Punkt von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen hat. Verbraucher können sich jetzt weiterhin auf die hohe Qualität der Beratung gerade im komplizierten Bereich des Umsatzsteuerrechts verlassen. Die Entscheidung trägt darüber hinaus dem Interesse des Staates an der Sicherung des Steueraufkommens Rechnung.
Positiv zu bewerten ist auch die vorgesehene Regelung zur Steuerberaterprüfung. Mittels einer Öffnungsklausel können die Bundesländer nunmehr selbst entscheiden, ob sie die Durchführung der Steuerberaterprüfung auf die jeweilige Steuerberaterkammer übertragen. Unabhängig davon, welcher Durchführungsweg gewählt wird, bleibt die Staatlichkeit der Prüfung erhalten.
Darüber hinaus enthält der Regierungsentwurf eine Reihe sinnvoller Änderungen, durch die das Berufsrecht der Steuerberater maßvoll liberalisiert und an moderne Entwicklungen angepasst wird. Erfreulich ist, dass dabei zahlreiche Vorschläge der BStBK aufgegriffen wurden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799