Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Betriebswirtschaftliche Komponente bei Abschreibungen berücksichtigen

(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt den Verzicht auf die Änderung der branchenspezifischen Abschreibungstabellen. Damit entfällt eine weitere Verlängerung der Abschreibungsdauer, die dem Fiskus zusätzlich 1,5 Mrd. DM zu Lasten der Wirtschaft einbringen sollte. Nach wie vor kritisch sieht die Bundessteuerberaterkammer, dass breite Teile der Wirtschaft trotzdem eine zusätzliche Belastung erfahren, weil in den allgemeinen Abschreibungstabellen seit Jahresbeginn 2001 längere Nutzungsdauern festgelegt wurden. Die Bundessteuerberaterkammer erneuert deshalb ihre Forderung, anstelle der rein technischen die - oftmals sachgerechtere und realitätsnähere - betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen. In vielen Branchen, etwa bei Spezialmaschinen und Modeprodukten, würde dies Investitionen erleichtern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4 10178 Berlin Telefon: 030/2400870 Telefax: 030/24008799

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