Ausschlussfrist für das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren verlängert
(Berlin) - Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31. März 2011. Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für Verbesserungen und schließlich für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf elektronische Vorsteuervergütung (eVVV) war somit erfolgreich.
"Mit dem Beschluss wird eine der tragenden Säulen des europäischen Steuersystems - die Neutralität der Mehrwertsteuer - untermauert. Es ist nun nicht mehr zu befürchten, dass ein Unternehmen seinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf Grund technischer Hindernisse verliert", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Hintergrund ist, dass das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU zum 1. Januar 2010 grundlegend geändert worden ist. So mussten die Mitgliedstaaten ein elektronisches System einführen, bei dem ein Unternehmer einen Erstattungsantrag über ein Web-Portal im eigenen Ansässigkeitsstaat beantragen kann. Es stellte sich jedoch u. a. heraus, dass die Web-Portale der einzelnen Mitgliedstaaten nicht harmonisiert sind. Deutsche Unternehmer haben beispielsweise erhebliche technische Probleme bei der Einreichung ihres Erstattungsantrages gehabt.
Die Aktivitäten der BStBK und der acht Wirtschaftsverbände gegenüber dem Bundesfinanzministerium, dem Bundeszentralamt für Steuern und auf EU-Ebene gegenüber der EU-Kommission, sind auf fruchtbaren Boden gefallen.
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