Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR

Absage an Erhöhung der Erbschaftsteuer

(Berlin) - Der aktuellen Diskussion um die Erhöhung der Erbschaftsteuer erteilt die Bundessteuerberaterkammer eine klare Absage. Eine weitere Steuererhöhung würde die konjunkturelle Lageverschlimmern und den ohnehin geringen Impuls durch eine vorgezogene Steuerreform zunichte machen. Allein die Ankündigung führt aus Sicht der Kammer zu erneuter Rechtsunsicherheit, da die Berechenbarkeit und Planbarkeit der zukünftigen Steuerlast völlig verloren geht.

Neben den geplanten Änderungen durch die Mindestbesteuerung und die Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Steuergesetz "Korb II" würde den Mittelstand eine Erhöhung der Erbschaftsteuer besonders stark treffen. Die Übergabe von Betriebsvermögen an die Nach-folgegeneration wäre gefährdet. Im Übrigen zahlen schon heute Erben großer Vermögen mehr Erbschaftsteuer, die derzeit mit Sätzen zwischen 7 und 50 Prozent erhoben wird. Wer viel erbt, zahlt nicht nur absolut, sondern auch prozentual mehr. Deshalb hat die Debatte um die Erhöhung dieser Steuer nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Auch im Zuge der geplanten Steueramnestie sollte die Erbschaftsteuerdiskussion schnell beendet werden. Reuige Steuersünder dürften im Ausland angelegtes Kapital kaum zurückholen, wenn sie bei einer künftigen Vererbung zusätzliche Belastungen befürchten müssen.

Die Bundessteuerberaterkammer ist die gesetzliche Spitzenorganisation der 21 Steuerberaterkammern bzw. bundesweit 74.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: 030/2400870, Telefax: 030/24008799

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