Pressemitteilung | Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

Novellierung Bundesnaturschutzgesetz: Landschaftspfleger begrüßen Schritt in die richtige Richtung; Solidarpakt Naturschutz und Landwirtschaft angemahnt

(Ansbach) - Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) als Dachverband der 133 auf regionaler Ebene organisierten Landschaftspflegeverbände in Deutschland begrüßt den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz als großen Schritt in die richtige Richtung. Kernziele der Novelle, wie der Aufbau eines Biotopverbundsystems oder die Stärkung der Landschaftsplanung, werden von den Landschaftspflegeverbänden unterstützt. Allerdings sieht der DVL auch erhebliche Defizite der Gesetzesnovelle. „Insbesondere fehlen uns Ansätze zu einer verstärkten Kooperation zwischen umweltgerechter Landnutzung und Naturschutz“, so DVL-Vorsitzender Josef Göppel MdL. Die aktuelle Agrarwende-Diskussion müsse genutzt werden, um das Bundesnaturschutzgesetz zu einem Solidarpakt zwischen dem Naturschutz und einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft auszubauen, so Göppel weiter. In einer ausführlichen Stellungnahme hat der DVL konkrete Vorschläge an Umweltminister Jürgen Trittin unterbreitet. Dabei zielt der DVL auf folgende Schwerpunkte:

Die geplante Schaffung eines Biotopverbundes auf mindestens 10 % der Landesfläche wird vom DVL unterstützt. Unverständlich bleibt allerdings, warum in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Vertragsnaturschutzes im Gesetzesentwurf nicht ausführlich gewürdigt und die Länder zur Aufstellung entsprechender Programme verpflichtet werden. Nach Ansicht des DVL ist es mit der einmaligen Schaffung des Biotopverbundes nicht getan. Das Bundesnaturschutzgesetz muss daher klare Aussagen zur notwendigen sachgerechten extensiven Nutzung oder Pflege dieser Flächen treffen.

Um die für den Aufbau des Biotopverbundsystems wichtige Kooperation mit der Landwirtschaft zu festigen, sollen nach Meinung des DVL Verbände, in denen Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen freiwillig zusammen arbeiten (Landschaftspflegeverbände), als wichtige Umsetzungspartner in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen werden. Der Staat ist im Naturschutz auf eine diese enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft angewiesen, neue Formen der Zusammenarbeit müssen deshalb unterstützt werden.

Weiter rät der DVL zur Sicherung des Biotopverbunds, die im Bundesnaturschutzgesetz bereits bestehende Ausgleichsregelung für Schutzgebiete zu belassen: Wenn über hoheitliche Maßnahmen eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung über die gute fachliche Praxis hinaus erfolgt, sind bundeseinheitlich geregelte Entschädigungen aus Sicht der Landschaftspfleger notwendig. Ansonsten werden gerade die landwirtschaftlichen Betriebe getroffen, deren extensive Landnutzung viele wertvollen Biotope erst entstehen lies und die als Grünlandbetriebe massiv unter der BSE-Krise leiden. Angesichts der ökologischen Leistungen muss der Erhalt dieser Betriebe dem Naturschutz ein wichtiges Anliegen sein. „Es ist keinem Bauern vermittelbar, dass er in einem Naturschutzgebiet eine Wiese per Verordnung erst zum 01.07. mähen darf und dafür keine Ausgleichszahlung bekommt, während sein Kollege wenige Meter außerhalb des Schutzgebietes über Agrarumweltmaßnahmen bei einer freiwilligen Spätmahd ab 15.06. Fördergelder erhält,“ so DVL-Vorsitzender Göppel.

Neben den Ausgleichszahlungen für Schutzgebiete hält der DVL auch zum Erhalt der gesetzlich geschützten Biotope Ausgleichszahlungen oder Vertragsnaturschutzprogramme für notwendig, die im Naturschutzgesetz verpflichtend für die Länder vorzusehen sind. Gerade die geschützten Biotope, wie z.B. Kalkmagerrasen, seggenreiche Nasswiesen oder Heiden, sind oftmals auf eine extensive Nutzung angewiesen. Bei der vorgesehenen Erweiterung der Liste der geschützten Biotope, die auch von Seiten der Landschaftspfleger begrüßt wird, müssen deshalb klare Fördermöglichkeiten für Land- und Forstwirte geschaffen werden.

Ausgangsbasis sowohl für Ausgleichszahlungen als auch für eine EU-konforme Ausgestaltung der Agrarumweltprogramme ist eine klare Definition der guten fachlichen Praxis im Bundesnaturschutzgesetz. Der DVL unterstützt den vorgelegten Kriterienkatalog und schlägt ergänzend zum Gesetzesentwurf ein weiteres Kriterium vor: Der Erhalt von Kleinstrukturen, wie Hecken, Säumen und Feldgehölzen sollte zur guten fachlichen Praxis gehören.

Eine Forderung richtet der DVL an den Bund als Flächeneigentümer direkt. Die ökologische Vorbildfunktion des Bundes bei der Bewirtschaftung seiner eigene Flächen muss im Vergleich zum vorgelegten Gesetzestext wesentlich klarer geregelt werden. Nach den Erfahrungen des DVL sind gerade bei einigen Bundesbehörden erhebliche Defizite bei einer naturverträglichen Nutzung ihrer Grundflächen zu verzeichnen. Hier kann es nicht angehen, dass auf der einen Seite der Bund über die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz den Ländern sowie Land- und Forstwirten mehr Engagement im Naturschutz abverlangt, jedoch auf den eigenen Grundstücken größte Zurückhaltung in Sachen Naturschutz übt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) Wolfram Güthler, Geschäftsführer Eyber Str. 2 91522 Ansbach Telefon: 0981/9504241 Telefax: 0981/246

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