Business Angels Deutschland: Finanzmittel sind ausschließlich der Wachstumsphase vorbehalten

Startup Förderung: Unterstützung der Frühphase eines Unternehmens fehlt im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält eine Reihe freundlicher Stichworte in Bezug auf die Startup Förderung: Gründerschutzzone, Vereinfachung notarieller Vorgänge, digitale Beurkundungsprozesse, One-Stop-Shop, bessere Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Deutschlandfonds, Zukunftsfonds, WIN-Initiative, Solvency II Novelle. Für die Frühphasenfinanzierung, die zu 75% von Business Angels gestemmt wird, bleibt der versprochene Politikwechsel jedoch aus.

Notarielle Beurkundungshindernisse wurden nicht abgeschafft und die Finanzmittel ausschließlich der Wachstumsphase der Startups vorbehalten. Business Angels gehen in dieser frühen Phase der Unternehmensentwicklung das Risiko ein, Startups in breiten Maß zu finanzieren. Business Angels sind Privatpersonen und in ihrem Investitions- und Finanzierungsverhalten niemandem verpflichtet. Wenn sie keine Wertschätzung und Unterstützung sehen, können sie ihr Geld auch in anderen, weniger risikoreichen Asset-Klassen anlegen. Oder, was inzwischen viele tun, lieber im Ausland, in der Schweiz oder in den Niederlanden oder in Großbritannien investieren.


Weitere Information:

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/koalitionsvertrag-wo-bleibt-die-startup-fruehphasenfinanzierung-166054/

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