Die Wurzeln unserer heutigen Verbändelandschaft liegen in den Entstehungsbedingungen der bürgerlichen Gesellschaft im 18. und 19. Jahrhundert. Aber es hat auch schon in früheren Gesellschaften Vereinigungen und organisierte Gruppen gegeben. Nur wiesen diese noch nicht die Merkmale eines freien und vielgestaltigen Verbändewesens auf.
Vorgeschichte
Schon die Gesellschaft des Mittelalters, insbesondere in den Städten, war eine "organisierte Gesellschaft", aber in einem völlig anderen Sinn als heute. Zünfte, Gilden, Stände waren keine Verbände mit freier Mitgliedschaft, sondern Zwangsverbände mit geborenen Mitgliedern, die neue nur nach strengen Aufnahme- und Auswahlkriterien zuließen. Sie waren Träger einer sogenannten ständischen Gesellschaft, der ein eigenständiger Staatsapparat noch weitgehend unbekannt war. Die Zünfte, Gilden und Stände machten die Bewohner erst zu Stadtbürgern mit eigenständigen Rechten. "Unstandesgemäß" zu sein, bedeutete einen Ausschluß von Bürgerrechten, wenn nicht sogar den Ausschluß aus der Gesellschaft.
Der absolutistische Fürstenstaat des 17. und 18. Jahrhunderts, der erste Formen einer Staatsbürokratie entwickelte, hatte die Korporationen des Mittelalters aufgelöst oder mindestens Zwangsverbände reglementiert. Die frühen bürgerlichen Revolutionen versuchten, den letzten Rest ständischer Bindungen zu beseitigen und auch lose Vereinigungen zu zerschlagen, um jede Zwischengewalt zwischen freien Bürgern und dem Staat zu unterbinden.
Die bürgerliche Revolution in Frankreich 1789 war genauso von Feindseligkeit gegenüber Gruppenbildung und Cliquenwirtschaft geprägt wie die amerikanische Unabhängigkeitsbewegung gegenüber "factions", was etwa "Parteiungen" (eine Vorform der Parteien) bedeutet, die als gemeinwohlgefährdende Gruppierungen galten. Das zeigt sich in den klassischen Dokumenten der amerikanischen Verfassungsgeschichte, den "Federalist Papers", einer Sammlung von 85 Aufsätzen zum Verfassungsentwurf in den Vereinigten Staaten, die ursprünglich 1787/88 in New Yorker Zeitungen erschienen waren. Darin schrieb James Madison: "Unter den zahlreichen Vorteilen, die von einer richtig aufgebauten Republik erwartet werden können, verdient keiner eingehender untersucht zu werden, als die Fähigkeit, Kämpfe zwischen Gruppen, die eigennützige Interessen verfolgen, abzuschwächen und unter Kontrolle zu halten. [...] Unter einer Clique verstehe ich, daß sich eine Gruppe von Bürgern - es kann die Mehrheit oder eine Minderheit sein - unter dem Antriebon Leidenschaften und Interessen zusammenschließt, die im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Bürger oder zu den dauernden und allgemeinen Interessen der Gemeinschaft stehen".
Nach der französischen Revolution wurden 1791 alle Organisationen, Verbände und Vereinigungen zwischen freien Bürgern und Staat verboten. Dies war jedoch nicht durchzuhalten. Die alten "Korporationen" sollten zugunsten der individuellen Freiheit eines jedes einzelnen verschwinden. Gewerbefreiheit, Bauernbefreiung, Aufhebung der Zunftprivilegien war die liberale Devise, die nur zu schnell zu neuer Unfreiheit, Pauperisierung (Verarmung) und Proletarisierung der Gesellen und Landarbeiter führte. Die anonymen Arbeitsverhältnisse und Handelsbeziehungen der beginnenden Industriegesellschaft machten formalisierte Kommunikation und Organisation notwendig. Gleiche soziale und ökonomische Interessen wollten artikuliert und mußten organisiert werden. Trotz aller frühbürgerlichen Feindschaft gegen neue Zwischengewalten entstanden neue Verbände und Vereine.
Welle von Vereinsgründungen
Nach 1800 lief von England ausgehend eine Welle von Vereinsgründungen durch Westeuropa, die fast alle Lebensbereiche umfaßte: gelehrte Gesellschaften, Bildungsvereine, Musik- und Theatervereine, polytechnische Gesellschaften, Erbauungsvereine, Lesegesellschaften, Schützen- und Feuerwehrvereine, Sittlichkeitsvereine, Armenvereine, Sparvereine und viele andere mehr. Charakteristisch war der vorwiegend private Charakter der Verbandszwecke. Öffentliche und politisch übergreifende Zielsetzungen spielten noch keine große Rolle und wurden auch von den Polizeigesetzen unterdrückt. Als Organisationsform herrschte die kleine lokale Einheit vor, in der die wichtigen Persönlichkeiten den Ton angaben.
Trotz des aufblühenden bürgerlichen Vereinswesens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kann man die Entstehung eines umfassenden Systems von Interessenverbänden erst in die zweite Hälfte des Jahrhunderts datieren. Den frühen wirtschaftlichen Verbänden, zum Beispiel dem Deutschen Handels- und Gewerbeverein von 1819 oder dem noch heute aktiven Börsenverein des Deutschen Buchhandels von 1825, fehlten Apparat und bürokratische Struktur für eine größere wirtschaftspolitische Bedeutung. Auch die ersten frühen Ansätze von Handwerker- und Gesellenbünden erlangten kaum Bedeutung. Denn die staatliche Verwaltung fühlte sich noch immer als Herrin der Wirtschaft. Die freie wirtschaftliche Entfaltung des frühen Kapitalismus befand sich noch in den Kinderschuhen.
Gewerkschaften
Seit Anfang des Jahrhunderts waren soziale Selbsthilfeorganisationen, wie Kranken- und Sterbekassen, entstanden; später - teils auf bürgerliche Initiative - Arbeiterbildungsvereine und erste lokale Streikunterstützungskomitees. Ansätze zur Gründung überlokaler Verbände im Revolutionsjahr 1848 wurden in der Restauration danach schnell wieder zerschlagen. Während der sechziger Jahre kam es in den immer hektischeren Wachstumsschüben der industriellen Produktion und mit der vollen Herausbildung einer kapitalistischen Wirtschaftsform immer häufiger zu Streiks, die damals noch verboten waren. Für Arbeiter galt ein Vereinigungsverbot. Das Recht, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Betrieb und außerhalb zu vereinigen, das heißt das sogenannte "Koalitionsrecht", um Gewerkschaften bilden zu können, war für die Arbeiter existenziell notwendig, weil sie allein und isoliert den ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen des Frühkapitalismus schutzlos ausgeliefert waren. 1869 wurde mit der Gewerbeordnung des Norddeutschen ichstages die Koalitionsfreiheit zwar gesetzlich garantiert, in der Realität aber immer wieder eingeschränkt und insbesondere von den Unternehmern der Betriebe, die bis ins 20. Jahrhundert am "Herr-im-Hause-Standpunkt" festhielten, nicht anerkannt. Diese Position bedeutet, daß die Unternehmer unumschränkt in ihren Betrieben schalten und walten konnten.
Obwohl sich bereits 1848 erste Organisationen der Buchdrucker und Zigarrenarbeiter bildeten, blieben Gewerkschaften noch lange unterdrückt. Sie wurden auf der Grundlage von Bismarcks Sozialistengesetz noch 1878 bis 1890 verfolgt. Erst nach 1890 konnten sich die Gewerkschaften als Großorganisationen überregional entfalten. Die sozialistischen Gewerkschaften schlossen sich zur Generalkommission der Freien Gewerkschaften Deutschlands zusammen. Sie bildeten mit der SPD und der Genossenschaftsbewegung den Kern der Arbeiterbewegung. Neben diesen freien Gewerkschaften entstanden 1868 die von den Politikern Max Hirsch und Maximilian Duncker gegründeten Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, die am Linksliberalismus der Deutschen Fortschrittspartei orientiert waren. Außerdem entstanden die Christlichen Gewerkschaften, die sich an der katholischen Zentrumspartei orientierten. Diese beiden Verbände spielten aber nur eine regional begrenzte Rolle. Die Freien Gewerkschaften wuchsen trotz vielfach fortdauernder Behinderung auf zwei Millionen Mitglieder an (1910) und prägten maßgeblich die Politik der Sozialdemokratie mit, in der sie den reformistischen Flügel stärkten.
Unternehmerverbände
Die konjunkturellen Krisen des Frühkapitalismus aktivierten immer stärker die Interessen von betroffenen Produzentengruppen. Wirtschaftskrisen beschleunigten auch die Gründung von Interessenorganisationen der Unternehmer.
Gerade die Industriellen in den Branchen Textil, Eisen und Stahl hatten schon früh Fachgruppen und Verbände gegründet, die sich besonders auf das gemeinsame Interesse an Schutzzollpolitik bezogen. Durch Schutzzölle sollte die eigene Industrie vor ausländischer Konkurrenz, besonders aus den europäischen Ländern mit einem Industrialisierungsvorsprung wie England und Belgien, geschützt werden. 1876 entstand der Centralverband Deutscher Industrieller, der ein Bündnis mit der großagrarischen Landwirtschaft schloß. Die durchaus unterschiedlichen Interessen von Großindustrie und Kleinbetrieben, Export- und binnenwirtschaftlichen Betrieben, Großagrariern und Kleinbauern führten zu zahlreichen Verbändegründungen, die oft heftig konkurrierten oder sich miteinander verbündeten.
Die vermeintlich dem Gemeinwohl zugetane Politik des wilhelminischen Obrigkeitsstaates öffnete sich zu jener Zeit bereitwillig Verbandsinteressen aus Großindustrie und Großgrundbesitz und war weit davon entfernt, dem von konservativen Staatslehrern gepflegten Bild des über der Gesellschaft mit ihren Parteien und Interessengruppen schwebenden Staates zu entsprechen.
Es entstanden aber bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nicht nur die großen "freiwilligen Organisationen" der ökonomischen Interessen von Industrie, Landwirtschaft und Arbeiterschaft. Auch die vielen "freien Vereine" hatten seit 1896 mit dem Erlaß des bis heute bestehenden Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine feste rechtliche Aktionsbasis. Manche der sich zu "freiwilligen Organisationen" wandelnden Großverbände verzichteten freilich auf die Anerkennung als eingetragener Verein, um den damit verbundenen Kontrollen des Staates nicht unterworfen zu sein. Aber nicht nur die Wirtschaftsinteressen formierten sich zu mächtigen Verbänden der Gewerkschaften und der Unternehmer. In der ganzen Gesellschaft gab es einen großen Bewegungsaufschwung um die Jahrhundertwende: Frauenbewegung, Sozial- und Lebensreformer, Radfahrer und Fußballer, Arbeiter-, Esperanto- sowie die zum Ausgangspunkt der deutschen Jugendbewegung gewordenen Wandervogelgruppen - sie alle gehörten bereits zum vielfarbigen Bild organisierter Interessen der Zeit.
Gründungsdaten früher Vereinigungen
- 1819 Friedrich List gründet den Deutschen Handels- und Gewerbeverein.
- 1819 Etwa ab 1819 tauchen Turnvereine auf; das charakterisierende ”du” als Kennzeichen einer egalitären Bewegung; noch stark von Akademikern geprägt.
- 1820 Ab etwa 1820 bricht die Blütezeit der Gesangvereine und Harmonievereine an. Es handelt sich vorwiegend um Männergesangvereine; Abbau von Standesschranken.
- 1840 Neugründung der Turnvereine; Erschließung auch der kleinbürgerlichen Schichten.
- 1840 und folgende Jahre: Durch die Nachwirkungen der ”Bauernbefreiung” und aufgrund der wachsenden Industrialisierung treten eine Fülle neuer sozialer Probleme auf, denen man durch Sozialunterstützungsvereine begegnen will: Frauenvereine zur Pflege armer Wöchnerinnen, Vereine zum Kartoffelanbau durch Arme, Vereine gegen das Branntweintrinken, Handwerker-, Gesellen-, Arbeiterbildungsvereine.
- 1848 Gründung des Männer-Turn-Vereins Lüneburg und vieler anderer.
- 1848 Zentralkomitee der Arbeiterverbrüderung.
- 1848 Generalversammlung hessischer Gewerbetreibender.
- 1848 Verein zum Schutze der vaterländischen Arbeit.
- 1848 Verein zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes und zur Aufrechterhaltung des Wohlstandes aller Klassen.
Eine Fülle wirtschaftlicher Vereinigungen folgen, von denen nur einige beispielhaft hervorgehoben seien:
- 1858 Zentralverein zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Aktiengesellschaften in Rheinland-Westfalen.
- 1858 Kongreß Deutscher Volkswirte.
- 1860 Preußischer Handelstag.
- 1863 Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein.
- 1866 Fabrikantenverein zu Crimmitschau.
- 1868 Freie Gewerkschaft (1878 verboten, Sozialistengesetz).
Heinrich Best (Hg.), Vereine in Deutschland, Bonn 1993, S. 17 f.
Auffächerung in der Weimarer Republik
Die organisierte Kriegswirtschaft des Ersten Weltkrieges brachte einschneidende Veränderungen für die Interessenverbände. Staatliche Ämter griffen in die Unternehmen zur Organisation der Kriegsproduktion ein. Die sozialistischen Gewerkschaften signalisierten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die von den staatlichen Stellen des vorher von der Arbeiterbewegung so bekämpften wilhelminischen Obrigkeitsstaates aufgegriffen und gegen den Widerstand der Vertreter der Schwerindustrie, die "Herren im Hause" bleiben wollten, schließlich durchgesetzt wurde. Für ihre Kooperation wurden die Gewerkschaften mit sozialen Zugeständnissen und der Aufhebung der letzten Barrieren des Koalitionsrechtes belohnt. Das Anerkennungsabkommen vom November 1918 zwischen Unternehmerverbänden und Gewerkschaften blieb auch die Basis für die erstmalige verfassungsrechtliche Gewährung des Koalitionsrechtes in der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 159).
Die freien sozialistischen Gewerkschaften (Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund, ADGB) erlebten in der Anfangsphase der Weimarer Republik einen ungeheuren Aufschwung und überschritten 1920 bereits die Mitgliedergrenze von acht Millionen. Diese beachtliche Zahl wurde freilich Mitte der zwanziger Jahre nach der Inflation wieder halbiert. Die Gewerkschaften der Weimarer Republik gerieten immer mehr in die Defensive. Diese Lage wurde nicht nur durch das wachsende Heer der Arbeitslosen in der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der dreißiger Jahre verschärft. Die Situation der Gewerkschaften wurde auch noch durch die politische Zersplitterung belastet, die zwischen dem sozialistisch-sozialdemokratischen ADGB, den Christlichen Gewerkschaften, die dem katholischen Zentrum verbunden waren, und den liberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen herrschte. Um den Untergang der Weimarer Republik und die Machtübernahme des Nationalsozialismus gemeinsam mit der politisch zerrissenen Arbeiterbewegung aufzuhalten, waren sie nicht stark genug.
Die Industrie- und Unternehmerverbände, Landwirtschaftsorganisationen und die Angestelltenbündnisse hatten sich gegenüber der ersten demokratischen Republik in Deutschland, der Weimarer Republik, und der erstarkten Stellung der freien Gewerkschaften im Bündnis mit der Sozialdemokratie immer zwiespältig verhalten. In den Wirtschaftskrisen brachen die Konflikte zwischen Staat und Privatwirtschaft immer wieder unversöhnlich auf, erst recht seit der Verschärfung und Verschränkung der nationalen Konjunkturkrise mit der Weltwirtschaftskrise ab 1928. Unternehmer und Mittelstand riefen nach dem starken Staat, der ihnen durch die Präsidialregierung von Reichskanzler Heinrich Brüning, gestützt auf die Notverordnungen des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, ab 1930 nur unzureichend gewährleistet erschien. Die bereits demokratisch nicht mehr legitimierten Kabinette der darauffolgenden Reichskanzler Franz von Papen und Kurt von Schleicher ab 1932 hielten den Zerfall erst recht nicht auf, zumal Teile der Schwerindustriund Banken die Einbeziehung der NSDAP forderten, die in Mittelstand, Landwirtschaft und an den Universitäten längst zur dominierenden Kraft geworden war.
Die Weimarer Republik erlebte die volle Entfaltung eines Systems organisierter Interessen - nicht nur im ökonomischen, sondern auch im kulturellen, im Freizeit-, im sozialen und im gesellschaftspolitischen Bereich. Aber sie trug den Keim ihres Untergangs nicht nur durch die wirtschaftlichen Krisen in sich, sondern auch durch die in der breiten Verbändelandschaft von Mittelstand, Landwirtschaft, Kleinbürgertum und konservativem Bildungsbürgertum fehlende Anerkennung demokratischer Werte und daran orientierter politischer Erziehung. Es war eine Demokratie mit zu wenig Demokraten. Zu sehr war die politische Kultur von einem obrigkeitlichen Politikverständnis beherrscht.
Gleichschaltung im Nationalsozialismus
Es erscheint heute kaum mehr nachvollziehbar, wie relativ reibungslos und ohne breiten Widerstand oder gar Unruhen und Aufstand nahezu die gesamten Interessenverbände und freien Gruppen von den Nationalsozialisten in wenigen Monaten zerschlagen bzw. "gleichgeschaltet" werden konnten. Einige Verbände tauschten schnell die äußere Hülle aus, nahmen einen neuen Namen und eine NS-konforme Satzung an und beließen Mitgliedschaft und Führung im übrigen ziemlich intakt.
Für große Teile der Schwerindustrie, des Mittelstandes, der Landwirtschaft, der Studentenverbände und der Wissenschaftsvereinigungen war das Arrangieren mit dem neuen Regime nicht verwunderlich, da ihre Organisationen oder Repräsentanten mit dem Nationalsozialismus längst mehr oder weniger offen sympathisiert hatten. Sogar die Gewerkschaftsführungen bekundeten in einem Aufruf zum 1. Mai 1933 ihre Bereitschaft, "auch im neuen Staat mitzuarbeiten", wohl um "Schlimmeres zu verhüten". Dennoch wurden sie am 2. Mai verboten und viele Gewerkschaftsführer eingesperrt.
Auch der nationalsozialistische Staat war auf einer organisierten Gesellschaft aufgebaut, allerdings auf einer allein der nationalsozialistischen Ideologie unterworfenen, die das Prinzip von Führer und Gefolgschaft diktierte. Alle Konflikte des alten Systems sollten in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft aufgehoben sein. Zwangsmitgliedschaft in Jugendorganisationen und Berufsverbänden wurde angeordnet. In der Deutschen Arbeitsfront wurden die früheren Gewerkschaften und die Unternehmer, Angestellte und Gewerbetreibenden zusammengefaßt; sie umfaßte rund 18 Millionen Werktätige. Berufsgruppen der Lehrer, Ärzte, Rechtswahrer usw. wurden in jeweiligen NS-Verbänden geführt, ebenso weitere Gruppen wie Studenten, Frauen, Kriegsopfer, Kraftfahrer oder Künstler.
Ständestaat als Vorbild
Der Reichsnährstand, das war der Zusammenschluß der landwirtschaftlichen Organisationen, und die Reichskulturkammer wurden als Körperschaften organisiert. Auch wenn man im Nazi-Staat auf Schritt und Tritt auf Organisationen unter Führung der Partei für alle und alles traf, so handelte es sich nicht um Verbände in unserem Sinn. Denn sie waren nicht frei gebildet und besaßen keine freie Mitgliedschaft oder freie Willensbildung.
Schon Hitlers Vorbild Benito Mussolini hatte im faschistischen Italien entsprechend dem mittelalterlichen Vorbild des "stato corporativo" zum korporativen Staat zurückgewollt. Der Begriff "Korporativer Staat" bedeutet, daß die politische Willensbildung von den "Korporationen", den ständischen Körperschaften der Berufs- und Volksgruppen getragen wird und nicht vom demokratisch gewählten Parlament mit gleichem Stimmrecht für jeden Bürger. Die demokratische Gleichheit wurde als seelenlos und gleichmacherisch denunziert. Dem wurde der historisch gewachsene, organische Staatsaufbau gegenübergestellt, der das Gegeneinander von Interessen und damit auch von Interessenverbänden angeblich nicht kannte. Die organische Staatsauffassung bezeichnete dabei sowohl das historisch Gewachsene und schon allein deshalb Richtige als auch die "natürliche" Unterscheidung von Haupt und Gliedern und somit von Herrschern und Beherrschten. Als Keimzelle eines solchen organischen Staates galt die Familie .
Auch die Nationalsozialisten redeten von einer solchen "ständischen" Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, aber das absolute und totale Führerprinzip war mit einer organischen Staatsbildung unvereinbar. Die Zwangskorporationen waren keineswegs in eine organische "Volksgemeinschaft" eingebunden. Es gab vielmehr hinter der Fassade des "Führerstaates" ein heilloses Gegeneinander, Durcheinander und Konkurrenzkämpfe von Verwaltungen und Verbänden, Organisationen und Parteiabteilungen. Nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 haben die Alliierten mit einem der ersten Befehle das gesamte nationalsozialistische Organisationswesen aufgehoben und verboten.
Wiederaufbau nach 1945
Bekanntlich gab es nach dem Sieg der alliierten Mächte keine wirkliche "Stunde Null". Nicht 1945 allein markiert die Katastrophe des Zusammenbruchs, sondern 1933 war die erste deutsche Demokratie katastrophal zusammengebrochen. Die organisierten Interessen von Industrie und Mittelstand, von Arbeitern und Beamten, von Landwirtschaft und Sport mußten neu formiert werden. Die meisten versuchten, den Nationalsozialismus zu verdrängen und einfach bruchlos an die Traditionen der Weimarer Republik anzuschließen. Nur wenige Organisationen, wie insbesondere die Gewerkschaften, waren so wenig belastet, daß sie an die demokratischen Traditionen der ersten Republik mit gutem Gewissen anknüpfen konnten. Aber auch sie organisierten sich neu.
Im Wirtschaftssystem schien zunächst die Gemeinschaft eines demokratischen oder christlichen Sozialismus auf der Tagesordnung von Parteien und Gewerkschaften zu stehen, wie noch heute in einigen Verfassungen der Bundesländer oder im Ahlener Programm der CDU der britischen Zone von 1947 nachzulesen ist. Aber mit dem entscheidenden Einfluß der amerikanischen Besatzungsmacht wurde in den Westzonen die Marktwirtschaft wieder gefestigt. Es sollte aber keine Restauration des reinen Kapitalismus geben. Vielmehr wurde eine soziale Marktwirtschaft propagiert, in der die Marktkräfte durch Kartellkontrolle, aktive Sozialpolitik und vorsichtig steuernde Wirtschaftspolitik gebremst und abgefedert werden. Dabei sollten gerade die Interessenverbände eine wichtige Rolle spielen, ob nun als Tarifparteien oder als Sozialverbände.
An drei Beispielen wird die Wiederbelebung des Verbändewesens nach dem zweiten Weltkrieg zwischen den Polen Tradition oder Neubeginn geschildert: am Bundesverband der Deutschen Industrie, am Deutschen Bauernverband und am Deutschen Gewerkschaftsbund. Dabei wird sehr anschaulich, wie groß die Spannbreite ist, mit der die Interessenverbände sich neu formierten, ob anfangs sogar an NS-Tradition anknüpfend, wie der Bauernverband, ob auf Traditionen Weimars zurückgreifend, wie die Industrie, oder ob mit der Einheitsgewerkschaft ein ganz neuer Akzent gesetzt wurde.
Die übrige Verbändelandschaft im sozialpolitischen Bereich, in Freizeit und Wissenschaft, in Religion und Kultur fächerte sich wieder weit aus, ohne allerdings eine so große Breite und Tiefe, eine so starke Integration in einzelne Säulen wie in Weimar jemals wieder zu erreichen. Denn damals hatten besonders die beiden wichtigen Säulen des Verbändewesens, die Arbeiterbewegung und die kirchlich-katholische Bewegung, jeweils ein verzweigtes System von Verbänden entwickelt, in denen man sozusagen von der Wiege bis zur Bahre betreut und in seinen Interessen vertreten wurde. Kinder, Jugendliche und Frauen, Berufe und Bildung, Sport und Kultur: Für jede denkbare Interessenrichtung und Sparte fand sich ein Verband, der entweder der Arbeiterbewegung oder den Kirchen nahestand.
Wenn auch nicht so ausgeprägt, hatte daneben auch das liberale Bürgertum sein entwickeltes Verbandswesen. Dies alles reduzierte sich nach dem zweiten Weltkrieg stark. Dafür entwickelten sich neue Inhalte und Formen, für die sich Verbände bildeten. Die aus den Kriegsfolgen entstandenen Vertriebenen-, Flüchtlings- und Kriegsopferverbände beispielsweise organisierten sich, stellten ihre Forderungen an die Politiker und erreichten eine fast beispiellose Integration ihrer Klientel in die bundesrepublikanische Gesellschaft.
Einen neuen Innovationsschub von Inhalten und Formen der Interessenverbände gab es im Anschluß an die unruhigen sechziger Jahre, nach dem ersten Machtwechsel in der bundesrepublikanischen Geschichte 1969 und den Folgen der Studentenbewegung von 1968. Die daraus resultierende Umwelt-, Friedens- und Frauenbewegung lockerte mit Bürgerinitiativen und spontanen Gruppen die Verbändelandschaft auf und gab ihr neue Impulse.
Verbände in der DDR
Die DDR kannte so wenig wie der Nationalsozialismus ein freies Verbände- und Vereinswesen. Alle gesellschaftlichen Organisationen standen unter Aufsicht und Anleitung der Staatspartei SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), genauso wie die Blockparteien CDU, LDPD (Liberaldemokratische Partei Deutschlands), NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands).
Gemeinsam bildeten diese Parteien mit den großen Verbänden, die "Massenorganisationen" genannt wurden, die sogenannte Nationale Front der DDR, die gemeinsame Kandidatenlisten für die Volkskammer und für weitere Vertretungsgremien aufstellte. Die Vertreter der wichtigsten Massenorganisationen waren also gleichzeitig Abgeordnete des "Parlamentes" - natürlich immer unter Führung der SED, da die Organisationsspitzen fest in deren Hand lagen.
Interessenverbände brauchen Demokratie für ihre Arbeit wie die Luft zum Atmen. Die ungehinderte politische und gesellschaftliche Betätigung freigebildeter Zusammenschlüsse von Bürgern ist nur unter einer demokratischen Verfassung möglich. Deshalb kann für die DDR genauso wenig wie für den Nationalsozialismus von einem freien Verbändewesen gesprochen werden.
Die offiziellen Verbände der ehemaligen DDR hatten nicht nur gesellschaftliche, sondern auch halböffentliche Funktionen. Der FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) nahm Aufgaben des Arbeitsrechts, der betrieblichen und staatlichen Sozialpolitik, der Touristik mit seinem Feriendienst, der Weiterbildung und der Kulturpolitik wahr. Die FDJ (Freie Deutsche Jugend) war ein Organ der Jugendpolitik in Schulen, Betrieben, Hochschulen und Freizeit. Über Schulungen wurde der Führungsnachwuchs der SED herangezogen. Die DFD (Demokratischer Frauenbund Deutschlands) sollte die Frauen an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben heranführen, die Integration der Frauen in den Produktionsprozeß fördern und das Leben der werktätigen Frauen erleichtern. Deshalb stand auch hier Schulung und Beratung im Vordergrund, die in "Beratungszentren für Haushalt und Familie" in den Bezirks- und Kreisstätten durchgeführt wurde. Der Kulturbund war ursprünglich überparteilich gegründet worden, um auch für die bürgerliche Intelligenz ein Auffangbecken außerhalb der politischen Organisationen zu bilden. Dieses Gründungsmotiv trat mit der zwischenzeitlichen Festigung der DDR in den Hintergrund, so daß die Abstützung der staatlichen sozialistischen Kulturpolitik als Hauptaufgabe übrig blieb. Immerhin gab es hier vielfältige Untergruppen, wie zum Beispiel auch Arbeitsgemeinschaften für Natur und Heimat, Photographie und Philatelie.
Rolle der Massenorganisationen in der DDR
Mit Hilfe der Massenorganisationen versucht die SED:
1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den Massenorganisationen organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (Massenorganisationen als ”Transmissionsriemen”),
2. einen von ihr organisierten und kontrollierten Raum bereitzustellen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten […] erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (Massenorganisationen als Interessenvertretung),
3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der Massenorganisationen […] im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (Massenorganisationen als ”Schulen des Sozialismus”; Identifikationsfunktion).
4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der Massenorganisationen),
5. die Organisationsmitglieder zum Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikation und/oder zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung zu bewegen (Aus- und Weiterbildungsfunktion der Massenorganisationen),
6. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (Massenorganisationen als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft),
7. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen […] zu verhindern (Massenorganisationen als Mittel ”gesellschaftlicher Kontrolle”),
8. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, […] (Massenorganisationen als Informationsquellen mit korrigierender Funktion),
9. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen […] (konsultative oder beratende Funktion der Massenorganisationen),
10. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (Massenorganisationen als Foren für Kritik und Selbstkritik).
DDR Handbuch, hrsg. vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 2, 3. Auflage, Köln 1985, S. 876.
Verbände während der Wende
Für die Menschen in der DDR war es unmöglich, spontan eigene Vereine, Bürgerinitiativen oder Bürgerrechtsgruppen zu gründen. Nur eine Großorganisation konnte sich dem Zugriff der SED weitgehend entziehen: Die Kirchen, insbesondere die Evangelische, da die katholische Konfession auf dem Gebiet der ehemaligen DDR schwach vertreten war.
Die Evangelische Kirche konnte ihre Eigenständigkeit - trotz mancher Anpassung - weitgehend bewahren und auch in gewissem Maße Jugendverbände, Musikpflege und Sozialverbände aufrecht erhalten. Gegen Ende der achtziger Jahre war es unter ihrem schützenden Dach möglich, Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsinitiativen zu bilden, die dann im Herbst 1989 maßgeblich zur Maueröffnung und zum Zusammenbruch des Regimes beitrugen. Gruppen, die sich der Vormundschaft der SED entzogen hatten, haben insofern die Wende zur deutschen Einheit mitbewirkt. Sie stellten aber erst Vorformen von Verbänden dar, ähnlich manchen frühen Gruppierungen im wilhelminischen Obrigkeitsstaat.
Zwischen dem November 1989 und dem Oktober 1990, also dem Fall der Mauer bis zur deutschen Vereinigung, hat es eine geradezu beispiellose Auswechslung des gesamten "Dritten Sektors", des intermediären (Zwischen-)Bereiches des Verbändewesens auf dem Gebiet der DDR gegeben. Die alten DDR-Massenorganisationen haben sich größtenteils selbst aufgelöst, insbesondere der einst so mächtige FDGB im Mai 1990. Die westdeutschen Gewerkschaften haben ihre Strukturen auf die neuen Bundesländer übertragen, genauso wie die Wirtschaftsverbände, Kammern, Ärzteverbände, Wohlfahrtsverbände, Sportverbände usw. Nur winzige Nischen alter DDR-Verbände haben die Wende überlebt. Die meisten dieser entscheidenden Bürgergruppen und Parteien, die die Wende mit herbeiführten, sind von westdeutschen Parteien - wie der Demokratische Aufbruch und die DSU durch die CDU/CSU - aufgesogen worden. Lediglich nach der Fusion der beiden Parteien Bündnis 90 und Die Grünen blieb ein sichtbares Zeichen der Wendezeit erhalten, da sie sich mit ihrer Vereinigung 1994 den Doppelnamen Bündnis 90/Die Grünen gegeben haben.