Um im Informationszeitalter Schritt zu halten, sind Verbände und Unternehmen zunehmend auf innovative Informationskanäle angewiesen. Während der klassische Newsletter per E-Mail bereits zum Standardprogramm bei der Informationsvermittlung gehört, ist die Benachrichtigung von Mitgliedern per WhatsApp-Nachrichtendienst erst bei wenigen Verbänden auf dem Vormarsch.
Dabei liegen die Vorteile des kostenlosen Kurznachrichtendienstes auf der Hand. WhatsApp hat Facebook und Twitter als führende Nachrichtendienste schon seit einiger Zeit abgelöst. Gegenwärtig hat der Instant-Messaging-Dienst, mit dem Nutzer einander Kurzvideos, Bilder und Texte zusenden können, in Deutschland ca. 35 Millionen Nutzer. Dem stehen 27 Millionen Nutzer bei Facebook und vier Millionen deutsche User bei Twitter gegenüber. Ein Dienst wie WhatsApp hat entscheidende Vorteile: die Push-Funktion, die nahezu jeder WhatsApp-User auf seinem Handy aktiviert hat, sorgt dafür, dass dem Mitglied die Nachrichten bequem und schnell zugänglich auf seinem Display angezeigt werden. Das Risiko, im E-Mail-Postfach unterzugehen, wird somit umgangen und der direkte Dialog ermöglicht. Zudem ist die Nutzung von WhatsApp für den Großteil der Deutschen zu einem täglichen Ritual geworden, da 78 Prozent den Dienst jeden Tag nutzen. Rechtliche und technische Fallstricke beachten Doch bevor sich ein Verband oder Unte