Verbändereport AUSGABE 2 / 2019

Weitere Schritte zur Europäischen Datenwirtschaft

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Daten des öffentlichen Sektors sollen künftig leichter nutzbar sein. Das sieht eine Richtlinie vor, auf die sich Europäisches Parlament, Rat der EU und Kommission Ende Januar geeinigt haben. Betroffen sind z. B. Mobilitätsdaten, Verbrauchsdaten für Energie und Wasser, Forschungsdaten aus öffentlich geförderten Projekten sowie Statistiken und Geodaten.

„Daten bilden zunehmend die Lebensader der heutigen Wirtschaft, und die Erschließung des Potenzials der öffentlichen offenen Daten kann große wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Der unmittelbare wirtschaftliche Gesamtwert der Informationen des öffentlichen Sektors und der Daten öffentlicher Unternehmen wird voraussichtlich von 52 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 194 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Mit diesen neuen Vorschriften werden wir dafür sorgen, dass wir das Beste aus diesem Wachstum machen können“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip. Die neue Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors ist eine Aktualisierung des bestehenden Rechtsrahmens, der Public-Sector-Information-Richtlinie aus dem Jahre 2003. Insbesondere werden die Bedingungen präzisiert, unter denen Daten des öffentlichen Sektors Dritten zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden sollen. Worum geht es bei den neuen Vorschriften? Alle

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Autor/in

Jan Eggert

ist Berater für Public Affairs in Brüssel. Nach mehr als 30 Jahren Erfahrung in leitenden Verbandsfunktionen (u. a. beim Bundesverband der Deutschen Industrie und als Verbandsgeschäftsführer in Brüssel) berät und vertritt er Verbände und Unternehmen in europapolitischen und -rechtlichen Fragen.

https://www.janeggert.com
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