Bereits seit den 90er-Jahren ist die Frage des Umgangs mit der wachsenden Zahl von Interessenvertretern in Brüssel ein Thema für die Europäische Kommission. Die Tätigkeit der verschiedenen Interessenvertreter wurde als ein legitimes und notwendiges Element des Entscheidungsprozesses anerkannt, in dem sich die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene transparent bleiben: Welche Interessen werden auf EU-Ebene vertreten? Wer vertritt diese Interessen und in wessen Namen? Welche Finanzen stehen dabei zur Verfügung? – Das waren die Fragen, die die politischen Entscheider in Brüssel bewegten.
2005 startete die EU-Kommission ihre erste fundierte Initiative in Sachen Transparenz, die 2006 in der Veröffentlichung eines Grünbuchs mündete. 2007 wurde ein Verhaltenskodex für Interessenvertreter entwickelt und 2008 begründete die Kommission erstmals ein Register der Interessenvertreter. 2011 schloss sich das Europäische Parlament dieser Initiative an. Seitdem haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament das Transparenz-Register auf Basis einer interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsam geführt. Im Jahre 2013 wurde die Funktion des Transparenz-Registers einer Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis war eine neue interinstitutionelle Vereinbarung, die im April 2014 verabschiedet wurde. Die neue Vereinbarung enthielt eine Reihe von Klarstellungen sowie Neuregelungen mit dem Ziel, den Wirkungsbereich des Registers zu erweitern. Vor allem waren die EU-Kommissare und leitende Beamte der Kommission nun angehalten, nur für Termine mit Vertretern von Organisationen zur Verfügung zu s