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Verbände sind in Deutschland und auf der EU-Ebene Aktivposten der demokratischen Verfassung. Daran ändert auch die Verwendung des oftmals negativ verstandenen Wortes „Lobbyismus“ nichts. Zur Erinnerung: Die Interessen leiten sich meist direkt oder indirekt aus dem Grundgesetz ab. Dabei ist Artikel 9 Grundgesetz mit der Garantie der Koalitionsfreiheit mit anderen Grundrechtsartikeln wie insbesondere der Versammlungsfreiheit verknüpft. In der Europäischen Union besteht eine umfassende Einbindung von Interessenvertretern. In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union sind Grundsätze für Konsultation und Partizipation festgelegt. Doch bereits vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde die Grundlage für die Interessenvertretung gelegt. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit folgte der entscheidende Schritt. Schon 1867 wurde die Koalitionsfreiheit festgelegt. Damals wie heute ist der Begriff eines Interessenverbandes definiert als ein freiwilliger oder durch verschiedene Formen des Zwanges