Verbändereport AUSGABE 4 / 2020

Veranstaltungsmanagement in Zeiten von Corona

Hygieneregeln - und wie steht es rechtlich um Verträge in der Pandemie?

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Es gibt kaum einen Verband, der sich aktuell nicht mit dem Thema Veranstaltungsmanagement auseinandersetzen muss. Die größten Unsicherheiten herrschen vor allem in Hinblick auf Stornofristen, Haftung und Hygieneregeln. Der vorliegende Artikel zeigt, worauf Sie jetzt besonders achten müssen.

Teil 1: Veranstaltungen und Hygieneregeln Vermutlich werden wir noch eine Zeit lang einen hohen und wohl auch unbequemen Standard an Hygieneregeln haben, die für Veranstaltungen gelten. Man denke dabei nur an die Mindestabstandsregel, aber auch beispielsweise an Einschränkungen bei gastronomischen Angeboten, die es erschweren werden, die Veranstaltung als Erlebnis zu genießen bzw. erlebbar zu machen. 1.) Das richtige Bundesland Maßgeblich ist die Verordnung (bzw. ggf. auch Allgemeinverfügungen oder Erlasse) aus dem Bundesland, in dem die Veranstaltung stattfindet. Beachten Sie, dass sich die Vorschriften jederzeit verändern können. Entscheidend ist der Stand der Vorschriften zum Zeitpunkt Ihrer Veranstaltung. Außerdem kann es sein, dass örtliche Behörden zusätzliche Auflagen erlassen haben. Auch hier muss also das passende Regelwerk gefunden werden. 2.) Die richtige Vorschrift Die derzeitigen Verordnungen (Stand Mitte Juni 2020) differenzieren nach Teilnehmerzahlen, aber auch nach Veranstaltungsart

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Autor/in

Thomas Waetke

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er ist spezialisiert auf das Veranstaltungsrecht und dabei Herausgeber des Themenportals eventfaq.de. Er berät u.a. Eventagenturen, Betreiber von Versammlungsstätten, Genehmigungsbehörden, Dienstleister.

http://www.schutt-waetke.de
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