Der Gesetzgeber verwöhnt die Steuerpflichtigen in absoluter Regelmäßigkeit zum Jahresende mit neuen steuerlichen Vorschriften in einem umfangreichen Gesetzgebungspaket. Für die Verbände hat er in diesem Jahr insbesondere die Kostenteilungsgemeinschaften im Umsatzsteuerrecht verankert.
Um was geht es? Viele Verbände agieren in ihren Geschäftsstellen mit Stammpersonal, welches sowohl für den Verband, mit dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, als auch für Schwesterorganisationen und Servicegesellschaften tätig wird. Man denke etwa an einen Arbeitgeberverband, der daneben einen sogenannten AT-Verband gegründet hat, seine Fortbildungsaktivitäten in einer Kapitalgesellschaft ausgegründet hat und die Vermögensgegenstände der Unterstützungskasse ebenfalls rechtlich verselbstständigt hat. Hier ist es in der Praxis so, dass nicht jede Organisation eigene Personalmittel und Sachmittel vorhält, sodass es zu Überlastungen von Personal und Sachmitteln kommt. Arbeitsrechtlich stellt sich hier die Frage, ob eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt; umsatzsteuerlich geht es um die Besteuerung der Leistungsbeziehung zwischen den Organisationen, etwa im Rahmen von Kostenersatzleistungen derjenigen Organisationen, die Personal und Sachmittel des Mutterverbandes nutzen.