Ein gern gewähltes Mittel zur Kommunikation von Verbänden mit ihren Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit sind Zeitschriften, Bücher etc., sowohl in gedruckter als auch digitaler Form. Bei den darin über Kommunikationsagenturen geschalteten Anzeigen gilt es, Besonderheiten bei Abrechnung und Umsatzsteuer zu beachten. Sonst drohen nicht unerhebliche Steuernachforderungen.
Die Kosten für die Herstellung von Publikationen bei entsprechenden Kommunikationsagenturen stellen oftmals einen nicht unwesentlichen Aufwandsposten dar. Seitens der Kommunikationsagenturen wird daher, zur Optimierung der Kosten und als eine Form des Verkaufsarguments, den Verbänden ein Modell angeboten, bei dem Werbekunden für den Verband akquiriert werden, die in der Publikation ihre Anzeigen schalten möchten. Hierbei kann es zu Konsequenzen hinsichtlich der vorzunehmenden Abrechnung und Umsatzsteuer kommen, wenn es sich um Publikationen handelt, die dem ideellen Satzungszweck des Verbands dienen (z. B. Mitgliederzeitung, Jahrbuch). Eine Nichtbeachtung kann zu Steuernachzahlungen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen, was zuletzt vermehrt aufgetreten ist. In der Praxis erfolgt zunächst die Abrechnung der Werbeanzeigen durch die Kommunikationsagenturen direkt mit den Werbepartnern. Die hierbei erzielten Einnahmen werden bei der Kalkulation der Kosten für den Verband abgezogen; dieser erhält ledi